Berufungsverfahren: Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht

In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen in den Hochschulgesetzen dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Ausnahme von der grundsätzlichen Ausschreibungspflicht einer Professur gemacht werden kann. In der Übersicht (siehe Download) finden Sie die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern im Überblick.

Stand: 15.02.2023

 

 

Die Zusammenstellung dieser Information ist nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Dennoch müssen wir um Verständnis bitten, dass der hlb keine Gewähr übernehmen kann und sich von einer Haftung freizeichnen muss.