Stellungnahmen
Stellungnahme des hlb Hessen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes
16. August 2024. Die Fraktionen von CDU und SPD des hessischen Landtags haben einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Beschluss vom 1. Dezember 2023 (– P.St. 2891 –) kritisierten Normen verfassungskonform angepasst werden. Der hlb Hessen hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
Stellungnahme des hlb zur Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz
30. Juli 2024. Aufgrund der Ausrichtung unseres Verbands auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll hier nicht zu den Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Organisation der Hochschulmedizin Stellung genommen werden. Außerdem soll diese Stellungnahme weitmöglichst auf die acht im gerichtlichen Schreiben aufgeworfenen Fragen eingehen. Im Ergebnis dieser Stellungnahme schließt sich der hlb der Verfassungsbeschwerde insoweit an und hält die Beanstandungen, die mit Leitsätzen zusammengefasst wurden (S. 123 ff. der Beschwerdeschrift) – dort insbesondere die Leitsätze 1, 2 und 3 –, für begründet.
Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum 5. Hochschulrechtsänderungsgesetz Baden-Württemberg
25. Juli 2025. Die geplante fünfte Hochschulgesetzänderung steht im Zeichen des Weiterentwicklungsprozesses der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und greift deren Neustrukturierung auf. Mit der nachfolgenden Stellungnahme legt der hlb Baden-Württemberg weitere Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Novellierungsentwurf vor.
Stellungnahme des hlb Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
22. Juli 2024. Mit der vorliegenden Stellungnahme nimmt der hlb Sachsen-Anhalt zu den geplanten Änderungen am Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt Stellung. Vorgesehen sind überwiegend Änderungen am Hochschulmedizingesetz und redaktionelle Änderungen am Hochschulgesetz. Mit Blick auf das Hochschulgesetz sind die Pläne zur Erweiterung des eigenständigen Promotionsrechts auf hochschulübergreifende Verbünde (§ 18), die Beschleunigung von Berufungsverfahren (§ 36a) sowie die Präzisierung der Modelle von gemeinsamen Berufungen (§ 37) sehr zu begrüßen. Bedenken hat der hlb Sachsen-Anhalt jedoch hinsichtlich der geplanten Engführung der Einführung und Auflösung von Studiengängen auf die maßgebenden Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen (§ 9 Abs. 4).
Stellungnahme des hlb Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Bildung von Berufsakademien in Mecklenburg-Vorpommern
19. Juli 2024. Angesichts einer durch Digitalisierung, gesellschaftlichen Wandel und Transformationserfordernisse immer komplexer werdenden Berufswelt hält der hlb Mecklenburg-Vorpommern es für dringend geboten, die duale Berufsbildung im Zusammenhang mit (bestehenden) Hochschulen zu entwickeln. Die Gründung von eigenen Berufsakademien ist daher nicht der richtige Weg.
Stellungnahme des hlb Thüringen zum Entwurf der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (LVVO)
18. Juli 2024. Der hlb Thüringen nimmt zur Kenntnis, dass seine langjährig immer wieder aufgegriffene Forderung nach einer Absenkung des Lehrdeputats im vorliegenden Entwurf zumindest reflektiert wird. Die vorgeschlagenen Lösungswege decken jedoch nicht den Bedarf der Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften nach einer allgemeinen Reduktion des Lehrdeputats, um Forschung, Transfer und Innovation als Dienstaufgaben neben der Lehre angemessen wahrnehmen zu können.
Stellungnahme des hlb Saarland zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes
28. Februar 2024. Der hlb Saarland begrüßt die mit der Gesetzesnovelle angestoßenen Änderungen für den Hochschulbereich im Allgemeinen und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Besonderen. Mit der Einführung der Bezeichnung „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ gelingt nun auch im Saarland der Anschluss an die bundesweite Entwicklung. Zugleich wird damit der dynamischen Entwicklung der htw saar im Bereich der angewandten Forschung Rechnung getragen und ihr Profil als wissenschaftliche Hochschule bereits im Namen sichtbar gemacht. Die Überlegungen im Änderungsgesetz für das eigenständige Promotionsrecht für HAW ist ein folgerichtiger Schritt.
Stellungnahmen des hlb Bremen zum Entwurf einer Bremischen Verordnung zur Verleihung des Promotionsrechts
Bremen, 20. November 2023. Der Hochschullehrerbund hlb Bremen begrüßt den Vorstoß zur Umsetzung der Ermächtigung für eine Verordnung über die Verleihung es Promotionsrechts an die Hochschulen des Landes Bremen.
Der hlb Bremen begrüßt, dass die Verleihung des Promotionsrechts an andere Hochschulen als Universitäten konkretisiert wird. Viele Professorinnen und Professoren an HAW in Bremen erfüllen bereits jetzt die hohen wissenschaftlichen Standards für die Durchführung von Promotionen. Das Promotionsrecht für HAW ist darüber hinaus als ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandort Bremen zu betrachten, zu dem sich die Regierungsparteien vertraglich 2019 vereinbart haben.
Stellungnahme des hlb Sachsen zur Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule
4. September 2023. Der hlb Sachsen begrüßt die Gesetzesinitiative, mit der der Freistaat Sachsen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2014 zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen und die Zielsetzung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien umsetzen wird. Mit ihrer Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung in dualen Studiengängen hat sich die Berufsakademie Sachsen als effiziente Bildungseinrichtung des tertiären Bereichs erfolgreich etabliert. Daher begrüßt der hlb Sachsen, wenn dieses erfolgreiche Modell nun in das reguläre Hochschulsystem integriert wird.
Stellungnahme der hlb Bundesvereinigung zum Referentenentwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Bonn, 30. Juni 2023. Der Hochschullehrerbund hlb würdigt an dem vorliegenden Referentenentwurf, dass die Phase nach der Promotion zu einer „Entscheidungszeit“ gemacht wird. Das ausgewogene Verhältnis von Mindestvertragslaufzeit (zwei Jahre) und Höchstbefristungsgrenze (vier Jahre) führt dazu, dass ein Karriereweg außerhalb der Hochschule auch in der Postdoktorandenphase immer eine realistische Option bleibt – wie eben auch die Möglichkeit, nach einer erfolgreichen Phase der Berufspraxis auf eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in die Wissenschaft zurückkehren zu können.
hlb Bremen zum Entwurf eines Sechsten Bremer Hochschulreformgesetzes
Bremen, 10. Januar 2023. Der Hochschullehrerbund hlbBremen begrüßt die umfangreichen Änderungs- und Verbesserungsvorschläge im vorgelegten Gesetzentwurf, um die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit zu stärken und unterstützt die Verankerung weiterer Maßnahmen im Hochschulgesetz zur Unterstützung der Beschäftigten an Hochschulen. Die zahlreichen neuen Aufgaben treffen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf eine sehr dünne Personaldecke in der Verwaltung und auf eine bereits jetzt schon überlastete Professorenschaft, die zu einem doppelt so hohen Lehrdeputat als an Universitäten verpflichtet ist.
hlbThüringen nimmt Stellung zum Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesbeamtenversorgungsgesetz
Erfurt, 30. Oktober 2022. In den geplanten Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die sogenannten Kann-Bestimmungen werden vom hlb-Thüringen als äußerst kritisch bewertet.
Stellungnahme des Hochschullehrerbunds – hlbSachsen zum Entwurf eines Hochschulgesetzes
20. September 2022. Der hlbSachsen nimmt Stellung zum Referentenentwurf (Stand 19. Juli 2022) zum Zweiten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen des sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Sachsen gehören zu den forschungsstärksten Fachhochschulen in Deutschland. Sie haben über viele Jahre den Nachweis erbracht, dass sie im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Promotionen in kooperativen Verfahren mit Universitäten auf dem entsprechenden universitären Niveau durchführen können. Der vorliegende Referentenentwurf greift diese kontinuierliche dynamische Entwicklung im Bereich der Forschung auf, wenn er den Begriff „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ in die sächsische Gesetzgebung einführt.
hlbBayern nimmt Stellung zur Ausführungsverordnung für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz
15. Juli 2022. Mit dem Entwurf für die Ausführungsverordnung für das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (AV-BayHIG) soll unter anderem die bestehende Verordnung über die Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung – LUFV) ersetzt werden. Teilweise sind gute Ansätze der AV-BayHIG erkennbar. Herausgegriffen sei an dieser Stelle etwa § 2 Absatz 3 AV-BayHIG, nach dem allein Überschreitungen des Lehrdeputats, die bis zum Ende des Dienstverhältnisses nicht ausgeglichen werden, verfallen.
hlb Bayern nimmt Stellung zum Hochschulinnovationsgesetz
15. Juni 2022. Mit der vorliegenden Stellungnahme knüpft der hlb Bayern an seine Stellungnahme vom 30. Juni 2021 zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern an. Das Bayerische Hochschuinnovationsgesetz (BayHIG) steht nun kurz vor der Verabschiedung. Allen Betroffenen, und damit auch dem hlb Bayern, wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sowohl schriftlich als auch mündlich vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag.
Stellungnahme des hlb Brandenburg zu möglichen Änderungen des Landeshochschulgesetzes
13. Juni 2022. Die geplanten Änderungen des Landeshochschulgesetzes lassen erkennen, dass das Land Brandenburg wichtige Impulse zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) setzen möchte. Besonders hervorzuheben ist hier die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für HAW, mit dem das Landeshochschulgesetz an Vorbilder in den Hochschulgesetzen anderer Bundesländer, wie Berlin, Hessen, NRW und Sachsen-Anhalt anschließt.
Landesverband Thüringen nimmt Stellung zum Entwurf zur Änderung der Nebentätigkeitsverordnung
Januar 2022. Der hlbThüringen stimmt grundsätzlich den notwendigen redaktionellen Anpassungen aufgrund der Paragraphenänderung des ThürHG, des Thüringer Beamtengesetzes sowie der Verwendung gendergerechter Sprache zu. [...] Die Angleichung der Geldsummen der Entgelte und Ablieferungsgrenzen an den Zeitwert unter Berücksichtigung der Inflation wird begrüßt.
Stellungnahme des hlb Niedersachsen zum Entwurf eines Hochschulgesetzes der Landesregierung
1. September 2021. Ergänzend zu unserer Stellungnahme zum Anhörungsentwurf der Landesregierung von Dezember 2020 (siehe www.hlb-ni.de/politik-und-medien/stellungnahmen) möchten wir zum o. g. Gesetzentwurf der Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Wir begrüßen es, dass der o. g. Gesetzentwurf den Entwicklungsstand unseres Hochschultyps dahingehend zur Kenntnis nimmt, den Begriff „Fachhochschule“ nunmehr durch die Bezeichnung “Hochschule für angewandte Wissenschaften“ zu ersetzen und damit der Anschluss an diese bundesweite Entwicklung gelingt.
Der hlbBayern nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern
30. Juni 2021. Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sehen sich als Schlüsselakteure im Innovationssystem und begrüßen die neuen Akzentuierungen für Bayern als Wissenschafts- und Innovationsstandort, die mit der Novellierung einhergehen sollen. Forschung gehört zum Profil unserer Hochschulart – unser Markenkern ist die anwendungsbezogene Forschung. Zu dieser Akzentuierung passt auch die nunmehr geplante Übertragung eines eigenständigen Promotionsrechts auf forschungsstarke Hochschulen für angewandte Wissenschaften, weil nur mit der Möglichkeit wissenschaftlichen Nachwuchs zu bilden, ein nachhaltiger Beitrag zur Forschung generiert werden kann.
Stellungnahme des hlb–Landesverbands Hessen zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
24. Juni 2021. In der Novellierung des HHG (Artikel 1) erkennt der hlbHessen z. T. positive Ansätze zur Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und deren Aufgaben in der wissenschaftsbezogenen Ausbildung und Forschung: Beispielsweise wird durch die Novellierung die Möglichkeit eines unbefristeten Promotionsrechts eröffnet oder die bisher durch Verordnung geregelten Möglichkeiten zu elektronischen Fernprüfungen werden legitimiert.
Stellungnahme des hlbNiedersachsen zur Änderung der Niedersächsischen Lehrverpflichtungsverordnung
24. Juni 2021. Dem Hochschullehrerbund hlb – Landesverband Niedersachsen fällt es nicht leicht, zum vorgelegten Entwurf konstruktiv Stellung zu beziehen. Mit seiner Kampagne „Erfolg braucht HAW“ setzt er sich nachdrücklich für eine flächendeckende Anpassung des Regellehrdeputates auf 12 LVS für alle Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaft (Fachhochschulen) ein, weil diese neben der Lehre auch Zeit für Forschung, Innovation und Transfer brauchen, um das der angewandten Wissenschaft inhärente Potenzial zur Bewältigung der vor uns liegenden Zukunftsherausforderungen besser auszuschöpfen.
Stellungnahme des hlb Thüringen zu einem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation
2. Juni 2021. Der hlb Thüringen begrüßt die Bemühungen des Thüringer Besoldungsgesetzgebers, eine verfassungsgemäße Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten.
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient dabei der Umsetzung der gerichtlich aufgestellten Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung in Berlin und zur Besoldung kinderreicher Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen.
Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
13. Mai 2021. Die Hochschulen sollten hochschulartunabhängig alphabetisch aufgezählt werden. Nur dies würde der Gleichwertigkeit der Hochschulen entsprechen. Die Hochschulart Fachhochschule sollte im Gesetz durchgängig mit „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ bezeichnet werden.
Stellungnahme des hlbNiedersachsen zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes
12. Dezember 2020. Seit der Novellierung des Hochschulrechts im Jahr 2015 wurden dort vorgesehene Änderungen vollzogen, Bund-Länder-Programme aufgelegt und weiteres bundesstaatliches Recht geschaffen. Der vorliegende Anhörungsentwurf berücksichtigt diese Entwicklungen. Weitere vorgeschlagene Änderungen sind gut gemeint, aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle unnötig, unangemessen und in ihrer Wirksamkeit zu vernachlässigen. Die Landesregierung versäumt es erneut, gravierende strukturelle Mängel des Hochschulbereichs und des Hochschulrechts in Niedersachsen zu beseitigen.
Stellungnahme des hlb Baden-Württemberg zum Vierten Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Baden-Württemberg
Oktober 2020. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Baden-Württemberg entschied, dass Teile des Landeshochschulgesetzes (LHG) die grundrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit der Professorinnen und Professorinnen derart verletzt, dass das Gesetz für nichtig befunden werden müsste. In seinem umfassenden Urteil legte der VerfGH detailliert dar, in welchen Punkten das LHG Mängel aufweist.
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften.
Juni 2019. Grundsätzlich begrüßt der hlbHessen diesen Gesetzesentwurf, denn in zwei grundsätzlichen Fragen folgt er den Forderungen des hessischen Hochschullehrerverbunds. Das Tarifergebnis der Angestellten des Landes wird für die Beamten in voller Höhe übernommen und die Besoldungserhöhung zeitgleich umgesetzt – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen
Juni 2019. Der hlbHessen ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzesentwurf wenig geeignet ist, eine nachhaltig-qualitätszentrierte Ausbildung von Fachkräften, insbesondere im Hinblick auf gesellschaftlich und kulturell wichtige Studiengänge bzw. -inhalte, neue Technologien, Digitalisierung, Industrie 4.0 oder künstlicher Intelligenz, zu ermöglichen. Die Inhalte des Entwurfs legen lediglich formale Aspekte und Bedingungen fest, die allerdings in keinster Weise in der Hochschulrealität abgebildet werden.
hlbNRW nimmt Stellung zum Entwurf der Landesregierung zum Hochschulgesetz, Drucksache 17/4668
21. Februar 2019. Dieser Kommentar zum Regierungsentwurf soll auf die Anliegen verweisen, die den Hochschullehrerbund Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Hochschullandschaft vor allem bewegen. ... Am Ende der Überlegungen des hlbNRW geht es um einen adäquaten Weg für eine weitere, zeitgemäße und leistungsfähige Transformation der Hochschulen in das 21. Jahrhundert.
Stellungnahme des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf der Landesregierung zu einem neuen Hochschulgesetz
13. November 2018. Der hlb Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die von der Landesregierung gesetzten Impulse in den Bereichen Inklusion, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Stellungnahme zu dem verfassungsgerichtlichen Verfahren 1 BvR 1586/14, Hochschulgesetz Baden-Württemberg
9. Oktober 2018. Wir halten die Verfassungsbeschwerde in der modifizierten Form für zulässig und begründet. Eine Ergänzung unserer Stellungnahme soll hiermit für den Antrag zu 1.) der Beschwerdeschrift vom 6. April 2018 vorgelegt werden, wonach §§ 18 Absatz 2 Satz 3 bis 6, Absatz 3 und Absatz 5 Satz 1 bis 4, 18 a in der Fassung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts (HRWeitEG) vom 7. März 2018 mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sind.
hlbNRW nimmt Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
Mai 2018. Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht seit langem nicht mehr dem erreichten Stand der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW). Durch § 3 Absatz 2 würden die HAW streng genommen in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden. Das kann die Landesregierung nicht wollen!
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Baden-Württembergischen Hochschulgesetzes
November 2017. Mit dem am 14. November 2016 verkündeten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg auf die Verfassungsbeschwerde eines Professors an der Hochschule Karlsruhe die Regelungen im Landeshochschulgesetz über die Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder mit der Wissenschaftsfreiheit für unvereinbar erklärt.
Konzept zur Entwicklung der anwendungsbezogenen akademischen Ausbildung und Forschung durch Auf- und Ausbau des wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hessischen HAW
10. August 2017. Zu dem Thema eines wissenschaftlichen Mittelbaus an den Hochschulen für angewwandte Wissenschaften hat Prof. Dr. Klaus Behler, Vorsitzender des hlbHessen, ein Konzept vorgelegt, das die positiven Aspekte entsprechender Maßnahmen, aber auch Möglichkeiten einer direkten und indirekten Refinanzierung des Aufwands behandelt.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2017 und 2018 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
hlb Bremen nimmt Stellung zur Änderung des Hochschulgesetzes 2017
2. Mai 2017. Der vorliegende Entwurf des Bremischen Hochschulgesetzes enthält zukunftsorientierte Elemente, insbesondere für die Universität. Die Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und ihre veränderten Bedürfnisse werden weniger berücksichtigt. Aufgrund des unterschiedlichen Profils haben Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eine enge Einbindung in die regionale Wirtschaft. Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können diese dienstrechtlichen Verpflichtungen nur begrenzt wahrnehmen, da wesentliche strukturelle Rahmenbedingungen fehlen.
Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten
März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.
Der Landesverband hlbNRW nimmt Stellung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Landesverband Schleswig-Holstein nimmt Stellung zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes
Potenzial der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erschließen - Eine Initiative des hlbRP
Oktober 2015. Will Deutschland seinen Platz als eine der führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsnationen und damit sein Wohlstandsniveau im globalen Wettbewerb halten, dann müssen bisher noch ungenutzte Potenziale erschlossen werden.
Der Hochschullehrerbund Landesverband Hamburg nimmt Stellung zum Gesetz zur Änderung der Besoldung von Professorinnen und Professoren in Hamburg.
Stellungnahme zum Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO)
Hochschullehrerbund Rheinland-Pfalz nimmt Stellung zur Lehrverpflichtung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
Verfassungsbeschwerde zur Freiheit von Forschung und Lehre für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
Zehn-Punkte-Programm zur Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Wettbewerb
2005. Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen stärken die Innovationskraft deutscher Unternehmen durch Bereitstellung qualifizierten Nachwuchses sowie durch anwendungsorienierte Forschung und Entwicklung.
Hochschullehrerbund hlb verlangt mehr Qualität bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses
21. Mai 2005. Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt den politischen Willen zur Stärkung des europäischen Hochschulraums im Rahmen des Bologna-Prozesses. Jedoch werden bei der bisherigen Umsetzung Fragen der Studieninhalte und der Qualität der Abschlüsse zu wenig berücksichtigt.