Aktuelle Informationen

Anwendungsorientierte Forschung an den HAW unterfinanziert

Der DFG-Förderatlas stellt die öffentliche Finanzierung der Forschung in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 vor.
4. Dezember 2024. Für die anwendungsorientierte Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften werden in Deutschland nach wie vor nur wenige Mittel zur Verfügung gestellt. Das bestätigt erneut der kürzlich veröffentlichte Förderatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Im Dreijahreszeitraum von 2020 bis 2022 gingen knapp 0,7 Prozent der DFG-Bewilligungen an HAW. Die Ein-Prozent-Vorgabe im Bundeshaushalt für den Anteil von Forschungsmitteln aus dem Förderbudget der DFG für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) erreichte die DFG erstmals Anfang 2024 mit einem Aufwuchs auf 1,4 Prozent Drittmittel, die den HAW in wettbewerblichen Verfahren zugewiesen werden konnten. Dies ist ein großer Erfolg für die forschenden Kolleginnen und Kollegen an HAW.

Der Förderatlas erkennt als Grund für die geringe Beteiligung an den DFG-Fördermitteln das Problem des zu geringen wissenschaftlichen Mittelbaus von HAW an – ein Problem, auf das auch die hlb-Bundesvereinigung immer wieder hingewiesen hat. Die DFG versucht, die geringe Höhe der Mittel, die an HAW fließen, auch damit zu erklären, dass drittmittelintensive Fächer wie der medizinische Bereich kaum an den HAW vertreten sind. Der Atlas bleibt aber bereinigte Daten schuldig.

Stellungnahme des hlb Hessen zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes

16. August 2024. Die Fraktionen von CDU und SPD des hessischen Landtags haben einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes und des Gesetzes für die hessischen Universitätskliniken vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen die vom Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Beschluss vom 1. Dezember 2023 (– P.St. 2891 –) kritisierten Normen verfassungskonform angepasst werden. Der hlb Hessen hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Die vorgeschlagene Neuregelung in Bezug auf die Zusammensetzung von Senat und Fachbereichsräte der HöMS schätzt der hlb Hessen dabei als verfassungswidrig ein. Zwar ist die Einführung einer neuen Gruppe „Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten“ rechtlich zulässig, aber fernliegend. Da die für diese neue Gruppe vorgesehenen Stimmen zulasten der Professorinnen und Professoren gehen sollen, ist das Prinzip der notwendigen Stimmenmehrheit der Professorinnen und Professoren verletzt. Es wird auch nicht durch die vorgesehene doppelte Stimmgewichtung der Professorinnen und Professoren ausgeglichen, weil dies – entgegen den durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten und vom Staatsgerichtshof aufgegriffenen Prinzipien – nur für Angelegenheiten gelten soll, die einen unmittelbaren Forschungsbezug haben.

Elektronischer Rechtsverkehr jetzt auch beim Bundesverfassungsgericht möglich

30. Juli 2024. Ab 1. August 2024 ist der elektronische Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht möglich. Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen können ab dem 1. August 2024 um 0.00 Uhr  rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Umgekehrt kann das Bundesverfassungsgericht ab diesem Zeitpunkt seine verfahrensbezogenen Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.

Bürgerinnen und Bürger dürfen den elektronischen Rechtsverkehr ab dem 1. August 2024 nutzen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Daneben haben sie weiterhin die Möglichkeit, ihre verfahrensbezogenen Dokumente per Post oder Telefax beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind dagegen künftig zur elektronischen Einreichung ihrer Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen verpflichtet. Eine Einreichung auf anderem Wege, insbesondere per Post oder Telefax, ist für sie dann nicht mehr rechtswirksam möglich.

Zur Pressemitteilung des Bundesverfasssungsgerichts >>

Stellungnahme des hlb zur Verfassungsbeschwerde gegen das Thüringer Hochschulgesetz

30. Juli 2024. Aufgrund der Ausrichtung unseres Verbands auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften soll hier nicht zu den Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Organisation der Hochschulmedizin Stellung genommen werden. Außerdem soll diese Stellungnahme weitmöglichst auf die acht im gerichtlichen Schreiben aufgeworfenen Fragen eingehen. Im Ergebnis dieser Stellungnahme schließt sich der hlb der Verfassungsbeschwerde insoweit an und hält die Beanstandungen, die mit Leitsätzen zusammengefasst wurden (S. 123 ff. der Beschwerdeschrift) – dort insbesondere die Leitsätze 1, 2 und 3 –, für begründet.

1. Verfassungsverstoß aus der Parität in den gruppenspezifischen Hochschulgremien: Überzeugend zeigt die Verfassungsbeschwerdeschrift auf, dass die Einführung der gruppen-paritätischen Zusammensetzung im Hochschulsenat und im Fakultäts- bzw. Fachbereichsrat nicht durch das grundgesetzliche Demokratieprinzip veranlasst oder gar geboten ist.

Stellungnahme des hlb Sachsen-Anhalt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes

22. Juli 2024. Mit der vorliegenden Stellungnahme nimmt der hlb Sachsen-Anhalt zu den geplanten Änderungen am Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt Stellung. Vorgesehen sind überwiegend Änderungen am Hochschulmedizingesetz und redaktionelle Änderungen am Hochschulgesetz. Mit Blick auf das Hochschulgesetz sind die Pläne zur Erweiterung des eigenständigen Promotionsrechts auf hochschulübergreifende Verbünde (§ 18), die Beschleunigung von Berufungsverfahren (§ 36a) sowie die Präzisierung der Modelle von gemeinsamen Berufungen (§ 37) sehr zu begrüßen. Bedenken hat der hlb Sachsen-Anhalt jedoch hinsichtlich der geplanten Engführung der Einführung und Auflösung von Studiengängen auf die maßgebenden Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen (§ 9 Abs. 4).

 

Hierin sieht der hlb Sachsen-Anhalt die Gefahr, dass die Hochschulen künftig nicht schnell genug auf Veränderungen reagieren können. Weiterhin bedarf es einer Präzisierung der Aufgabenbeschreibung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (§ 3) sowie bei der Gewährung von Forschungssemestern (§ 39). Im Einzelnen nimmt der hlb Sachsen-Anhalt wie folgt Stellung

hlb begrüßt die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für die HAW in Thüringen

24. Juni 2024. Mit breiter Mehrheit hat der Thüringer Landtag die Einführung eines eigenständigen Promotionsrechts für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften beschlossen. Es geht um ein fachlich begrenztes Promotionsrecht, für das die Hochschulen in ihrem Antrag eine ausreichende Forschungsstärke nachweisen müssen. Ein solches Promotionszentrum kann auch hochschulübergreifend eingerichtet werden.

„Mit Blick auf die starke Forschungslandschaft in Thüringen, in der viele Kooperationen zwischen Hochschulen und Unternehmen bestehen, ist dies genau der richtige Schritt für die Weiterentwicklung der Thüringer Hochschulen für angewandte Wissenschaften“, sagt Prof. Dr. Alexander Richter, Vorsitzender des hlb Thüringen. „Endlich können wir dem wissenschaftlichen Nachwuchs an unseren Hochschulen eine Perspektive für eine Weiterqualifikation in den angewandten Wissenschaften bieten. Das ist ein extrem wichtiger Schritt für unsere Hochschulen.“

Die Rolle der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in der DATI muss weiter gestärkt werden

18. Juni 2024. Nach dem Abschluss der ersten Ausschreibungsrunde des DATIpilot zieht die hlb-Bundesvereinigung ein Fazit und benennt in einem offenen Brief an die Bundeswissenschaftsministerin Stark-Watzinger Eckpunkte für die Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI). Bisher übernehmen nur bei gut einem Drittel der geförderten Vorhaben in der Förderlinie „Innovationscommunities“ Hochschulen für angewandte Wissenschaften die Sprecherrolle. Dies bleibt deutlich hinter den Erwartungen des hlb zurück.

Tatsächlich ist eine stärkere Betonung der Führungsrolle der Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei dem neuen Förderangebot ein echtes Desiderat. Es muss jetzt darum gehen, neue Ideen in der Praxis umzusetzen. Dazu bedarf es auch einer stärkeren Aktivierung der Partner in Wirtschaft und Gesellschaft außerhalb des Hochschulbereichs. Angesichts der drängenden Herausforderungen unserer Zeit muss dies bei der Allokation von Fördermitteln eine hohe Priorität haben. Dies ist die spezifische Aufgabe der DATI, für die es in der bisherigen Förderlandschaft noch kaum Angebote gibt. Zugleich ist dies die Kernaufgabe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Lehrziel Demokratie – hlb befasst sich mit vielfach unterschätzter Aufgabe

11. Juni 2024. „Erstens, wir leben in einem der freiheitlichsten, gerechtesten, liberalsten, reichsten, produktivsten, gesündesten Länder der Welt. Wir wollen das bewahren! Zweitens, wir leben in einer Zeit multipler Bedrohungen, nicht mehr – wie noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – in einer Nachkriegs-, sondern in einer Vorkriegszeit. Wir müssen uns schützen! Drittens, wir Professorinnen und Professoren bilden den akademischen Teil des Führungskräftenachwuchses unserer Gesellschaft aus. Wir tragen Verantwortung!“

Mit diesen drei Feststellungen begann Prof. Dr. Jochen Struwe, Vizepräsident des hlb, seine das hlb-Kolloquium 2024 eröffnende Keynote. Überzeugt von der Dringlichkeit der Fragestellung „Lehrziel Demokratie – werden wir dieser Verantwortung gerecht?“ hat der hlb – passend zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes und in einem Jahr mit vielen Wahlen – nach Möglichkeiten gesucht, wie unsere von innen wie von außen gefährdete Demokratie gesichert werden kann. Gesetzlicher Auftrag der Hochschulen ist, die Studierenden zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, de-mokratischen und sozialen Rechtsstaat zu befähigen.

hlb-Kolloquium 2024 legt den Fokus auf das Lehrziel Demokratie

Das hlb-Kolloquium 2024 „Lehrziel Demokratie – werden wir dieser Verantwortung gerecht?“ thematisiert die Verantwortung von Hochschullehrenden für unsere Demokratie.
8. Mai 2024. „Wir leben in einem der freiheitlichsten, gerechtesten, liberalsten, reichsten, produktivsten, gesündesten Länder der Welt. Wir wollen das bewahren! Wir leben in einer Zeit multipler Bedrohungen, nicht mehr – wie noch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – in einer Nachkriegs-, sondern in einer Vorkriegszeit. Wir müssen uns schützen! Wir tragen Verantwortung!“, mahnte hlb-Vizepräsident Jochen Struwe in seiner Eröffnungsrede zum hlb-Kolloquium am 3. Mai 2024 in Schwerin.

Die Bundesvereinigung der Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften hlb hat im Vorfeld des 75. Jubiläums des Grundgesetzes das Thema Demokratie auf die Agenda gesetzt und für das diesjährige Kolloquium vorgesehen. Das Lehrziel Demokratie ist eine in den Hochschulgesetzen festgelegte Aufgabe der Hochschulen. An Hochschulen muss Demokratie gelebt und vorgelebt werden, um auch der jungen Generation das Fundament, die Voraussetzungen und Vorteile der Demokratie zu vermitteln. Denn Demokratie braucht Demokraten! In der Landeshauptstadt Schwerin kamen Professorinnen und Professoren aus allen Bundesländern zusammen, um sich mit ihrer Verantwortung für die Demokratie auseinanderzusetzen. Sie bilden den akademischen Teil des Führungskräftenachwuchses für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Gesundheitsbereiche, Kunst und Kultur aus. Hochschulen sind Schlüsselstellen bei der Demokratievermittlung – dieser Auftrag verpflichtet.

HAW-Promotionsrecht in Thüringen ist auf dem parlamentarischen Weg

26. April 2024. Das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) soll auch in Thüringen eingeführt werden. Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) teilte am 17. April 2024 mit, dass er diesen Weg unterstützt und davon ausgeht, dass das Promotionsrecht noch in dieser Legislatur umgesetzt werden könnte. In dieser Woche startete der Landtag mit den Beratungen des entsprechenden Entwurfs zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes. Das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften gibt es derzeit in acht Bundesländern.

Der hlb Thüringen begrüßt die Einführung des Promotionsrechts für HAW. Prof. Dr. Alexander Richter, Vorsitzender des hlb Thüringen, weist auf die positive Perspektive für die Studierenden sowie die Kolleginnen und Kollegen hin: „Die thüringischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben in den letzten Jahren ihre Forschungsstärke deutlich bewiesen. Um unsere Absolventinnen und Absolventen wissenschaftlich weiterzuqualifizieren sowie für die Mitarbeit an unseren Forschungsvorhaben zu gewinnen, brauchen wir das eigenständige Pro-motionsrecht. [...]"

Der Hochschullehrerbund hlb wird Mitglied des europäischen Dachverbands EURASHE

15. März 2024. Am 11. März hat das Board der European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) die hlb-Bundesvereinigung als assoziiertes Mitglied aufgenommen. Die EURASHE ist der europäische Dachverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, Universitätskollegs, nationaler Verbände sowie Hochschuleinrichtungen mit berufsorientierter Ausrichtung. Als beratendes Mitglied gehört sie der Bologna-Follow-up-Group an. Dort vertritt sie die Interessen von Bildungseinrichtungen, die sich durch eine starke Anwendungs- und Berufsorientierung auszeichnen.

Die EURASHE setzt sich für die Weiterentwicklung von Richtlinien und Empfehlungen für den Europäischen Hochschul-, Forschungs- und Innovationsraum ein und steht im engen Austausch mit den zuständigen Abteilungen der Europäischen Kommission.

Bewertungsspielraum des Prüfers

17. Januar 2024. Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraums sind etwa die Punktevergabe und Notengebung - soweit diese nicht mathematisch determiniert sind -, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels. Eine dem Prüfer vorbehaltene prüfungsspezifische Wertung ist auch, ob im Hinblick auf eine definierte Notenstufe oder zugeordnete Punktzahl eine Prüfungsleistung als "brauchbar" zu bewerten ist. Im Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen. Der Bewertungsspielraum sei allerdings überschritten, wenn den Prüfungsbehörden Verfahrensfehler unterlaufen, sie anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17. Januar 2024, Az. 6 A 1895/23).

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Die Lehre an HAW muss Studierende auf eine KI-gestützte Arbeitswelt vorbereiten

11. Januar 2024. Die Relevanz von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) wird in den meisten Arbeits- und Lebensbereichen in den nächsten Jahren deutlich steigen. Es ist die Aufgabe von Hochschulen, heute schon die künftigen Fach- und Führungskräfte auf eine komplett neue Arbeitswelt vorzubereiten, in der KI-Werkzeuge allgegenwärtig sind. Zu Recht erwarten Gesellschaft und Wirtschaft von Hochschulen für angewandte Wissenschaften, dass sie fundiertes und realistisches Wissen über Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz bereitstellen, Kompetenzen für den erfolgreichen Einsatz und die Weiterent-wicklung vermitteln und für Fehlverhalten sensibilisieren. Bei der Digitalisierung haben Europa und insbesondere Deutschland den Anschluss längst verloren; umso wichtiger ist, die Überführung der Systeminnovation „Generative Künstliche Intelligenz“ in konkrete Anwendungen jetzt nicht zu versäumen.

Der hlb fordert, allen Hochschulangehörigen den unkomplizierten, ungehinderten Zugang zu neuesten KI-Systemen zu ermöglichen, um so die Chancengleichheit zu sichern. Bei der sich derzeit abzeichnenden Beschränkungen des Zugangs zur neuesten KI-Technik auf Großabnehmer durch entsprechende Lizensierungsmodelle muss die Politik als starker Verhandlungspartner gegenüber den großen Anbietern generativer KI auftreten. Ferner bedarf es eines sicheren Rechtsrahmens für die Nutzung der neuen Technik auf einzelstaatlicher und auf europäischer Ebene.

Zum Positionspapier >>

Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit

3. Januar 2024. Die Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag sind der Auffassung, die von ihnen in einem Normenkontrollantrag angegriffenen Vorschriften verstießen gegen das in der Hessischen Verfassung normierte Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen sowie gegen die verbürgte Wissenschaftsfreiheit. Im Zusammenhang mit dem Hessischen Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMSG), das Änderungen anderer Gesetze mit dem Ziel regelt, die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, die als Polizeibehörde bestehende Polizeiakademie Hessen und das im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport befindliche Referat Zentrale Fortbildung Hessen in die neu gegründete Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit zusammenzuführen, hat der Hessische Staatsgerichtshof nun einige der Normen des HöMSG für unvereinbar mit der Verfassung des Landes Hessen erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, eine verfassungsgemäße Neuregelung bis spätestens 31. Dezember 2024 zu schaffen.

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Im Rahmen seiner Entscheidung hat der Hessische Staatsgerichtshof die bekannten Leitlinien des Bundesverfassungsgerichts angewandt und daher folgende Leitsätze veröffentlicht:

1. Der Gesetzgeber hat [zwar*] bei der Ausgestaltung der Hochschulorganisation einen Gestaltungsspielraum.

2. Das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 HV gewährleistet [jedoch*] im Zusammenwirken mit der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 10 HV den in der Wissenschaft Tätigen eine dem Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen dienende Teilhabe an der Organisation des Wissenschaftsbetriebs.

3. Der Gesetzgeber muss durch hochschulorganisationsrechtliche Regelungen sicherstellen, dass in der Hochschule freie Wissenschaft möglich ist und ohne wissenschaftsfremde Einflussnahmen betrieben werden kann. Formen der Hochschulorganisation sind mit Art. 60 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 10 HV nicht vereinbar, wenn sie die freie wissenschaftliche Bestätigung und Aufgabenerfüllung strukturell gefährden. Für die Beurteilung, ob eine Regelung Strukturen schafft, die sich gefährdend auswirken können, ist das hochschulorganisatorische Gesamtgefüge mit seinen unterschiedlichen Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten in den Blick zu nehmen.

4. Je mehr wissenschaftsrelevante personelle und sachliche Entscheidungsbefugnisse dem kollegialen Selbstverwaltungsorgan der Hochschule entzogen und einem Leitungsorgan zugewiesen werden, desto stärker muss im Gegenzug die Mitwirkung des Selbstverwaltungsorgans an der Bestellung und Abberufung dieses Leitungsorgans und an dessen Entscheidungen ausgestaltet sein.

5. Aus dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Hochschulselbstverwaltungsrecht in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 HV in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 1 Abs. 1 HV folgt das Gebot der homogenen Gruppenzusammensetzung des kollegialen Selbstverwaltungsorgans der Hochschule.

*Hinzufügungen des Verfassers

hlb begrüßt das Nachfolgeprogramm für Forschung an Fachhochschulen und bedauert zugleich die gesunkene Finanzausstattung

29. November 2023. Der Nachfolger des BMBF-Programms „Forschung an Fachhochschu-len“ wird neu aufgelegt und künftig von Bund und Ländern gemeinsam finanziert. Das hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) am 27. November beschlossen. Für die nächsten sieben Jahre werden dafür rund 493 Millionen Euro von Bund und Ländern gemeinsam bereitgestellt. Das zuletzt mit 75 Millionen Euro pro Jahr aus Mittel des BMBF geförderte Programm geht nun in eine neue Phase und wird künftig mit Beteiligung der Länder fortgeführt und weiterentwickelt. „Die vorgesehene Themenoffenheit und die stärkere bedarfsgerechte Flexibilisierung für neue thematische Forschungsschwerpunkte des Nachfolgeprogramms sehe ich als Chance für eine positive Weiterentwicklung der Forschungsleistungen an HAW“, so hlb-Vizepräsident Prof. Dr.-Ing. Jörn Schlingensiepen.

„Durch die thematisch eng gefassten Förderlinien des bisherigen BMBF-Programmformats ‚Forschung an Fachhochschulen‘ war die Antragsstellung zuletzt nur noch wenigen Fachrichtungen und einem kleinen Kreis von Forschenden an HAW möglich.“ Dass für das neue Programm jährlich künftig nur rund 70 Millionen Euro trotz der neu eingeführten Beteiligung der Länder an der Finanzierung bereitstehen, sieht der hlb jedoch insbesondere vor dem Hintergrund steigender finanzieller Belastungen der Hochschulforschung durch Inflation und Energiekrise kritisch.

Ergebnis der DFG-Fachkollegienwahl 2023 unterstreicht Forschungsstärke von HAW

Nach dem Ende der vierwöchigen DFG-Fachkollegienwahl liegt ein vorläufiges Wahlergebnis vor. Insgesamt nahmen 54.068 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Wahl teil. Das endgültige Wahlergebnis wird voraussichtlich im Februar des kommenden Jahres festgestellt.

27. November 2023. Die HAW sind in der nächsten Amtsperiode in den neu aufge-stellten Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft voraussichtlich mit knapp zwei Prozent vertreten. Das auf den ersten Blick gering erscheinende Ergebnis ist vor dem Hintergrund der Entwicklung im letzten Jahrzehnt als erfreuliche Fortsetzung eines steten Aufwärtstrends zu sehen.

Denn dieses Ergebnis ist das bislang das beste seit Professorinnen und Professoren von HAW für diese Wahlen kandidieren. Zwölf der dreizehn Kandidierenden zur diesjährigen DFG-Fachkollegienwahl wurden für die nächsten vier Jahre bis 2028 als Fachkollegiatinnen und -kollegiaten gewählt und werden – nach der Bestätigung des Wahlergebnisses – bei Ent-scheidungsprozessen zur DFG-Fördermittelvergabe mitwirken. Maximal zwei Amtszeiten sind möglich.

Offener Brief: Zukunft und Finanzierung des Programms Forschung an Fachhochschulen

21. November 2023. Am 3. November 2023 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz GWK bekannt gegeben, dass der erwartete Beschluss zur Finanzierung des Programmes „Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“ vertagt worden ist, wohingegen die Finanzierung weitaus größerer Programmfinanzierungen für andere Wissenschaftsbereiche freigegeben werden konnte. Diese Ungleichbehandlung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften können wir nicht nachvollziehen – zumal die Förderung unseres Hochschultyps derzeit in einem Umbruch begriffen ist:

Ihrem Auftrag, zumindest ein Prozent der Fördermittel für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften aufzuwenden, kommt die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die sich klar als Förderin der Grundlagenforschung positioniert, nur halbherzig nach: 2022 waren es lediglich 0,55 Prozent. Die „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“, ein Förderinstrument, das ursprünglich für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften gedacht war, befindet sich mit dem „DATIPilot“ noch in der Konzeptionsphase. Es zeichnet sich aber ab, dass die Hochschulen für angewandte Wissenschaften trotz völlig unterschiedlicher Voraussetzungen bei den Kapazitäten für die Vorbereitung von Anträgen mit Universitäten um die knappen Fördermittel konkurrieren sollen. Die Programmlinien „Innovationssprints“ (rund 3.000 Anträge) und „Innovationscommunities“ (rund 350 Anträge) sind hoffnungslos überzeichnet. Diese überwältigend hohe Nachfrage zeigt, wie groß der Bedarf für solche Förderungen tatsächlich ist und führt zu verschwindend geringen Bewilligungsquoten.

Wie viel Anwendungsbezug steckt in der DATI?

9. November 2023. Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation DATI – ein Pro-jekt der Ampel-Koalition – ist Anfang Juli mit einem Modellformat unter dem Namen „DATI-Pilot“ gestartet. Trotz des geringen Fördervolumens war das Interesse an diesem Förderformat aus-gesprochen hoch: Fast 3.000 Anträge sind für die „Innovationssprints“ eingegangen und für die „Innovationscommunities“ gab es rund 350 Interessensbekundungen.

Inzwischen ist vom BMBF auch eine Gründungskommission berufen worden, die den Auftrag hat, Vorschläge für den Standort und das Leitungspersonal zu entwickeln sowie Empfehlungen zu inhaltlichen und prozeduralen Aspekten beim Auf- und Ausbau der DATI zu geben. Der hlb gratuliert Prof. Dr.-Ing. Jörg Bagdahn, dem Präsidenten der Hochschule Anhalt, und Prof. Dr.-Ing. Kira Kastell, Präsidentin der Hochschule Hamm-Lippstadt, zu ihrer Berufung in dieses wichtige Gremium. Nicht nachvollziehen kann der Hochschullehrerbund hlb, warum bei einem Förderformat, das explizit für die angewandten Wissenschaften konzipiert worden ist, den zwei Kommissionsmitgliedern mit direktem Bezug zu einer Hochschule für angewandte Wissenschaften mit insgesamt vier Personen doppelt so viele Vertreterinnen und Vertreter von Universitäten gegenüberstehen. Von den insgesamt acht aus dem Wissenschaftssystem berufenen Personen sind – zählt man den Vertreter der Fraunhofer-Gesellschaft hinzu – somit nur drei Personen in den angewandten Wissenschaften verwurzelt.

 

hlb fordert bessere und verlässliche Forschungsförderung für die angewandten Wissenschaften

8. September 2023. Der Hochschullehrerbund hlb fordert, dass die Bundesregierung zügig klare, schlanke und verlässliche Förderstrukturen für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) aufbaut. Ein auskömmlich ausgestattetes Förderinstrument wie die DATI soll dabei geeignete Strukturen zur Forschungsförderung für HAW schaffen. Angesichts der derzeitigen Veränderungen und Umbrüche in der Förderlandschaft für anwendungsorientierte Forschung bedarf es endlich konkreter und konsequenter Schritte. Der Hochschullehrerbund hlb fordert für die DATI ein Fördervolumen von mindestens einer Milliarde Euro.

Bei nahezu allen bisherigen Forschungsprogrammen, an denen sich HAW beteiligen konnten, gibt es derzeit weitreichende und substanzielle Veränderungen und Umbrüche, die sich nachteilig auf die Aktivität in der anwendungsorientierten Forschung an HAW auswirken. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften wirken auf vielfältige Weise in Gesellschaft und Wissenschaft. Diese Aufgabe wird durch verschiedene Drittmittelprogramme für anwendungsorientierte Forschung unterstützt. Dass auch die überwiegend auf die Förderung der Grundlagenforschung ausgerichtete DFG mit den Programmen „Transfer FH/HAW Plus“ und „Forschungsimpulse“ die HAW adressiert, ist dabei vergleichsweise neu.

Stellungnahme des hlb Sachsen zur Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule

4. September 2023. Der hlb Sachsen begrüßt die Gesetzesinitiative, mit der der Freistaat Sachsen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2014 zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen und die Zielsetzung aus dem aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien umsetzen wird. Mit ihrer Verbindung von beruflicher und akademischer Bildung in dualen Studiengängen hat sich die Berufsakademie Sachsen als effiziente Bildungseinrichtung des tertiären Bereichs erfolgreich etabliert. Daher begrüßt der hlb Sachsen, wenn dieses erfolgreiche Modell nun in das reguläre Hochschulsystem integriert wird.

Damit wird der bisherige spezifische Status der Berufsakademie, der durch eine akademische Ausbildung ohne Hochschulstatus gekennzeichnet ist und sich aus einem Nachfolgekonstrukt früherer Ingenieurschulen (bis 1991) ergab, nachhaltig verbessert. Das Studium einschließlich der Studienabschlüsse genießt eine hohe Wertschätzung bei den Praxispartnern. Damit erfüllt die Berufsakademie wichtige Funktionen im regionalen Ausbildungssystem.

Kandidierende für DFG-Fachkollegienwahl stehen fest: nur 13 aus dem HAW-Bereich

Bonn, 3. August 2023. Die Kandidierenden für die Fachkollegienwahl der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG stehen fest. Von den insgesamt 1.642 vorgeschlagenen Kandidierenden haben 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Professur an einer HAW inne. Selbst wenn alle 13 Personen gewählt werden sollten, bleibt der Anteil an Professorinnen und Professoren von HAW in diesen Gremien unzureichend.

Vom 23. Oktober bis 20. November 2023 werden die neuen Fachkollegiatinnen und -kollegiaten der Deutschen Forschungsgemeinschaft gewählt. Unter den 1.642 Kandidierenden sind 13 Professorinnen und Professoren von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Hochschullehrende an HAW mit einer entsprechenden DFG-Wahlstelle sind wahlberechtigt und können diese 13 Kandidierenden unterstützen.

Die Fachkollegiatinnen und -kollegiaten erfüllen eine wichtige Funktion bei der fachlichen Bewertung der bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG eingereichten Projektanträge. Sie sind bei der Begutachtung der Projektanträge beteiligt und können ihr Know-how über die Spezifika der Forschung an HAW in dem mehrstufigen Auswahlprozess einbringen. Der HAW-Bereich muss daher in diesem Gremium angemessen vertreten sein. Eine hohe Wahlbeteiligung seitens der Kolleginnen und Kollegen an HAW mit Wahlstellen erhöht die Chancen für die 13 Kandidierenden, gewählt zu werden.

Empfehlungen zur Fortführung und Weiterentwicklung des Programms „Forschung an Fachhochschulen“

27. Juni 2023. Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt die Signale aus der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), an einer Weiterführung und Weiterentwicklung des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ festhalten zu wollen. Neben der derzeit im Aufbau befindlichen „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)“ wird dieses Programm eine unverzichtbare Stütze der Förderung der Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sein. Dazu spricht Hochschullehrerbund hlb die folgenden Empfehlungen aus.

Wissenschaftsbasierte Lehre und generative KI-Systeme

12. Juni 2023. Das Positionspapier wurde erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Lehre“ des Hochschullehrerbundes hlb unter der Leitung von Prof. Dr.-Ing. Jörn Schlingensiepen, hlb-Vizepräsident, Technische Hochschule Ingolstadt, beschlossen vom Bundespräsidium am 12. Juni 2023.

Große Sprachmodelle (LLM) wie GPT 4.0 und andere Anwendungen der künstlichen Intelligenz (KI) sind heute in der Lage, Texte, Abbildungen und Animationen zu erstellen, die in ihrer äußeren Form von durch Menschen erzeugten Inhalten kaum zu unterscheiden sind. Im Gegensatz zu den bisher dominierenden KI-Modellen zur Analyse und Vorhersage begrenzter Daten spricht man hier von generativer künstlicher Intelligenz (Generative-AI). Mit der Veröffentlichung von ChatGPT wurden diese Systeme einer breiten Öffentlichkeit bekannt und verfügen über Benutzungsschnittstellen, die jeder verwenden kann. KI wurde von einer Innovation, die punktuell eingesetzt wurde, zu einer Systeminnovation. Es ist davon auszugehen, dass diese Systeme heute in verschiedenen Kontexten produktiv an unseren Hochschulen genutzt werden.

Dass in der öffentlichen Debatte zum Teil der Generalverdacht mitschwingt, unsere Studierenden würden dies mit der Absicht des Betrugs tun, verhindert eine sachliche Debatte darüber, wie mit diesen neuen Möglichkeiten umzugehen ist. Diese Debatte ist aber aufgrund der zu erwartenden gesellschaftlichen Umwälzungen dringend nötig.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen werden mit neuem Hochschulgesetz nicht gestärkt

Dresden, 2. Juni 2023. Am Abend des 31. Mai wurde ein neues Hochschulgesetz vom Landtag in Dresden beschlossen. Bereits für den Folgetag hat der Vorstand des hlb Sachsen eingeladen, über mögliche Chancen des Gesetzes zu diskutieren. Zahlreiche Mitglieder sind diese Einladung an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur HTWK Leipzig gefolgt und einige haben die Möglichkeit genutzt, sich online zuzuschalten. Die Vorsitzende des hlb Sachsen Prof. Dr. Barbara Wedler (Hochschule Mittweida) und Dr. Karla Neschke, Stv. Bundesgeschäftsführerin des hlb, stellten die wesentlichen Änderungen des neuen Hochschulgesetzes vor.

Ihr Fazit: Ein großer Wurf für HAW ist mit diesem Gesetz nicht gelungen: Kein Promotionsrecht für HAW und auch keines für ein Promotionskolleg von HAW, wie es im Koalitionsvertrag als Ziel vereinbart wurde. Das schwächt die sächsischen HAW im Wettbewerb um gute Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

DFG fördert Delegationsreisen für Vertreter von FH/HAW nach Kanada und USA

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) organisiert und finanziert fünf Delegationsreisen für Vertreterinnen und Vertreter von  FH/HAW nach Kanada und USA im September 2023. Eine formlose Interessensbekundungen unter Herstellung eines thematischen Bezugs ist an die DFG bis 7. Mai 2023 an die E-Mail-Adresse udif-haw@dfg.de einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Themen der geplanten Delegationsreisen:

  •     Transformation of the Energy Sector in the Wake of Climate Change
  •     Health Care and Social Medicine throughout the Life Course
  •     Secure Digitalisation of Industrial Engineering
  •     Smart Cities
  •     Innovative Materials – from Synthesis to Application

 

Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung 2023 unter dem Motto: SPÜRBAR NACHHALTIG!

Der Preis ist mit 10.000 Euro in der Kategorie "Hochschulische Bildung" dotiert und wird auch in diesem Jahr von der Deutschen Bahn AG und der Deutschen Telekom AG unterstützt. Hochschulen können sich bis zum 4. Juli online bewerben. Weitere Informationen finden Sie in den unten zum Download zur Verfügung stehenden beiden Dokumenten:

Neujahrsgrüße vom hlb

Bonn, 11. Januar 2023. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Freundinnen und Freunde des hlb, 2022 erlebten wir zunächst ein erschütterndes Jahr. Als gerade die Hoffnung aufkeimte, die Herausforderungen durch das Corona-Virus seien gemeistert, begann am 24. Februar mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine die nächste bisher für unvorstellbar gehaltene Krise. Einen Tag später forderte der hlb in einer Pressemitteilung, den internationalen Austausch sowohl von Studierenden als auch von Forschenden und Lehrenden unter diesen schwierigen Bedingungen soweit wie möglich zu erhalten. [...] Im weiteren Verlauf bot das Jahr dann Gelegenheit zum Feiern. Drei Jahre nach dem 50-jährigen Jubiläum der Hochschulen für angewandte Wissenschaften folgte 2022 der 50. Geburtstag des hlb.

In einem Festakt am 20. Mai in Frankfurt a. M., der auch als Videostream übertragen wurde, durften wir Grußworte der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, des Ministers für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann, des Aufsichtsratsvorsitzenden der Siemens Energy AG und Daimler Truck Holding AG, Joe Kaeser, und des Präsidenten der European University Association, Prof. Michael Murphy, entgegennehmen (https://www.hlb.de/ueber-uns/50jahrehlb). Es schloss sich ein Kolloquium über die gesellschaftliche Verantwortung der HAW in Lehre und Forschung an, bei dem das große Potenzial der HAW aus den verschiedenen Perspektiven der an unseren Hochschulen vertretenen Fächern deutlich wurde.

Einladung zur Buchpräsentation: Festschrift 50 Jahre hlb

30. November 2022. Der Hochschullehrerbund hlb lädt zur Präsentation der Festschrift „50 Jahre hlb“ ein. Die Online-Präsentation findet statt am Donnerstag, dem 8. Dezember 2022, um 16:00 Uhr und bildet den Abschuss des Jubiläumsjahrs. Sie sind herzlich eingeladen! Die Zugangsdaten zur Video-Veranstaltung finden Sie in der PDF-Datei weiter unten.

Die Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) haben sich 1972 im Hochschullehrerbund hlb zusammengeschlossen, um ihre beruflichen Interessen gegenüber der Politik, den Medien und in der Gesellschaft zu vertreten. Die Gründung stand in unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung der Fachhochschulen, die nach einer Vereinbarung der Länder von 1968 als neuer Hochschultyp geschaffen wurden. Ihr Bildungsauftrag ist vom Anwendungsbezug und durch praxisintegrierte Elemente geprägt.

Zur Festschrift: https://doi.org/10.5771/9783748935193

Rechtsthemen für Hochschullehrende jetzt auch als Podcast

7. November 2022. Der Hochschullehrerbund bietet Informationen zu Rechtsthemen nun auch über den hlb-Podcast an. „Auf der Tonspur – das Recht für Hochschullehrende zum Nachhören“ – so heißt der neue Audio-Podcast mit den erfahrenen Syndizi und Rechtsreferenten des hlb zu aktuellen Rechtsthemen, die Professorinnen und Professoren interessieren. Die erste Folge erscheint in dieser Woche auf allen gängigen Plattformen, wo es Podcasts gibt, z. B. Spotify, Apple Podcasts und Google Podcasts. Monatlich werden jeweils neue Episoden veröffentlicht.

Dabei wird es um Themen gehen, die Hochschullehrende aus ihrem Arbeitsalltag kennen und die Ihnen tagtäglich dabei begegnen. Ein breites Themenspektrum an Rechtsfragen soll im Podcast gut verständlich für das entspannte Hören nebenbei, konzentriert oder auch unterwegs aufbereitet werden. Im Fokus steht der Hochschulalltag, der eine ganze Reihe rechtliche und organisatorische Fragen rund um die Lehre, die Forschung, die akademische Selbstverwaltung, das Arbeits- oder Dienstverhältnis bis hin zur Altersversorgung aufwirft.

hlbThüringen nimmt Stellung zum Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Landesbeamtenversorgungsgesetz

Erfurt, 30. Oktober 2022. In den geplanten Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Beamtenversorgungsgesetz sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere die sogenannten Kann-Bestimmungen werden vom hlb-Thüringen als äußerst kritisch bewertet.

Zwar werden in den Verwaltungsvorschriften die Tatbestandsvoraussetzungen geklärt. Zum Beispiel wird geklärt, wann eine berufliche Tätigkeit eine „förderliche“ ist. Das ist sicher hilfreich, bedeutet aber noch nicht, daß eine berufliche Tätigkeit, die eine „förderliche“ ist, dann auch tatsächlich angerechnet wird, weil unklar bleibt, wie die Behörde, die die ruhegehaltsfähige Dienstzeit festsetzt, mit dem „kann“ umgeht.

DFG verfehlt Förderziel für HAW – jetzt muss die DATI kommen!

21. September 2022. Mit einem Fördervolumen von 8,8 Millionen Euro aus dem Gesamtbudget der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Jahr 2021 sind gerade einmal 0,46 Prozent an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) gegangen. Dies geht auf eine kürzlich veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (BT-Drs. 20/3229). Die Bundesregierung hat die DFG jedoch ab 2021 auf das Ziel verpflichtet, dass den HAW mindestens ein Prozent des Förderbudgets zugewendet wird.

Die von der DFG zuletzt initiierten Maßnahmen zeigen aus Sicht des hlb noch keine nennenswerte Verbesserung: Immerhin hat sich das DFG-Präsidium auf seiner diesjährigen Jahresversammlung vorgenommen, auch die Forschungspotenziale an HAW zu erschließen. Dazu gehören sowohl eine Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten am DFG-Förderportfolio, eine Anpassung bzw. Etablierung von Förderprogrammen sowie Impulse für eine bessere Nutzung von Forschungsgroßgeräten, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Präsidiums. „Die 2021 noch schnell auf den Weg gebracht Großgeräteförderung hingegen wirkt eher wie ein Versuch, die Ein-Prozent-Vorgabe mit einfachen Mitteln auf die Schnelle erfüllen zu wollen“, sagt Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, Präsident der hlb-Bundesvereinigung

Wahlprüfsteine des Landesverband hlbNiedersachsen zur Landtagswahl 2022

16. September 2022. Anlässlich der niedersächsischen Landtagswahl Anfang Oktober 2022 hat der Vorstand des Landesverbands hlbNiedersachsen Wahlprüfsteine an die im Landtag vertretenen Parteien verschickt. Mit den fünf Wahlprüfsteinen hat der Vorstand die aus seiner Sicht drängendsten Herausforderungen in Niedersachsen  für HAW adressiert.

Abgefragt wurden unter anderem die Positionen der Parteien zu den für HAW relevanten Themen Absenkung der hohen Regellehrverpflichtung, eigenständiges Promotionsrecht und Aufbau eines akademischen Mittelbaus. Die Antworten von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP finden Sie im nachstehenden Dokument:

Promotionen der HAW in zwei Gutachten positiv evaluiert

5. August 2022. Die beiden kürzlich vorgelegten Gutachten zum 2016 eingeführten Promotionsrecht an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Hessen und zu kooperativen Promotionsverfahren in Nordrhein-Westfalen belegen, dass die in Deutschland üblichen hohen Qualitätsanforderungen an Promotionen von den HAW erfüllt werden.

Zum Teil liegen die Qualitätsmaßstäbe über universitären Standards, wenn z. B. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an HAW ihre individuelle und an anspruchsvolle Kriterien gebundene Forschungsstärke bezogen auf die letzten drei Jahren nachweisen müssen, um als Betreuende und Gutachtende Promotionsverfahren durchführen zu können. Die in Deutschland bislang nicht selbstverständliche, im internationalen Kontext jedoch übliche und qualitätssichernde Trennung von Betreuung und Begutachtung von Promotionen gehört zu den Standards der Promotionsverfahren an und mit HAW.

hlb fordert Erhalt des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ bis zum adäquaten Ersatz durch die Agentur für Innovation und Transfer

20. Juli 2022. Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Forschung an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften“ mit einem Fördervolumen von 75 Millionen Euro soll ab nächstem Jahr entfallen. Das sieht der am 1. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossene Haushaltsentwurf 2023 vor. Gefördert werden derzeit mit diesem Programm die anwendungsorientierte vornehmlich interdisziplinäre Forschung und Entwicklung sowie der wissenschaftliche Nachwuchs an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften.

Angesichts der immer noch zu geringen finanziellen Unterstützung anwendungsorientierter Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) ist eine Streichung dieser Förderung das falsche Signal. Die Professorinnen und Professoren an HAW müssen derzeit unter erheblich schlechteren Ausgangsbedingungen forschen, als es an Universitäten möglich ist. Sie sehen sich nun mit zusätzlichen finanziellen Einschnitten für anwendungsorientierte Forschung konfrontiert. Damit wird dieser für Wirtschaft und Gesellschaft essenzielle Forschungsbereich ins Abseits gedrängt.

hlb blickt auf 50 Jahre erfolgreiche hochschulpolitische Arbeit zurück

27. Mai 2022. Der Hochschullehrerbund hlb feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Jubiläum. Am 20. Mai 2022 fand dazu ein Festakt und ein Kolloquium in Frankfurt am Main statt. Zu den Gratulantinnen und Gratulanten gehörten Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, der Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann, der Aufsichtsratsvorsitzende der Siemens Energy AG und Daimler Truck Holding AG Joe Kaeser und der Präsident der European University Association (EUA) Prof. Dr. Michael Murphy.

In einem gut einstündigen Festakt hoben alle Festrednerinnen und -redner per Videobotschaft die erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften hervor, die mit angewandter Lehre und Forschung eine wichtige Aufgabe im deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystem erfüllen und unverzichtbar geworden sind.

Zur Videoaufzeichnung des Festakts >>

Konzept des hlb für die Ausgestaltung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation

27. April 2022. Die DATI fördert Forschung und Innovation in den angewandten Wissenschaften sowie den Transfer in die praktische Anwendung für Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei nimmt sie die volle Bandbreite möglicher Innovationen in den Blick, darunter besonders wirtschaftliche, technologische, ökologische, soziale und digitale Innovationen. Hochschulen für  angewandte Wissenschaften sind für diese Aufgabe aufgrund des spezifischen Erfahrungshintergrunds ihrer Professorinnen und Professoren die richtigen Partnerinnen: Ihre Professorinnen und Professoren verfügen anders als ihre Kolleginnen und Kollegen an Universitäten über eine Doppelqualifikation sowohl in der Wissenschaft als auch in der beruflichen Praxis außerhalb der Hochschule.

Sie nehmen daher eine Schlüsselfunktion für das Innovationssystem ein. Die Verbindung von profunder wissenschaftlicher Expertise und einem breiten Erfahrungswissen aus der Berufspraxis ist nicht nur die Grundlage für die Entwicklung von Lösungen für aktuelle Fragen oder Herausforderungen, sondern auch eine Perspektive, aus der heraus bisher noch nicht entdeckte Problemzusammenhänge bei Transformationsprozessen erkannt, verstanden und gelöst werden.

Ausschreibung zum Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung: Teamplay für die Zukunft!

10. März 2022. Das Motto des diesjährigen Arbeitgeberpreises Bildung lautet: "Teamplay für die Zukunft!" An der Ausschreibung können sich Bildungseinrichtungen, die gemeinsames Lernen fördern und den Zusammenhalt stärken, bis zum 1. Juni 2022 beteiligen.

Weitere Infos finden Sie hier >>

Dramatische Kürzung der Haushaltsmittel im Hochschulbereich gefährdet nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Thüringen

16. März 2022. Die vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, TMWWDG, am 15. März 2022 angekündigten Mittelkürzungen der Thüringer Hochschulen um 27,5 Millionen Euro sind nach Ansicht des Hochschullehrerbunds gleichbedeutend mit dem Verlust jeglicher Planungssicherheit der Hochschulen und haben erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes Thüringen.

Erst in 2020 wurde zwischen der Landesregierung und den Hochschulen die Rahmenvereinbarung V abgestimmt. Hier hieß es noch: „Das Land stellt den staatlichen Hochschulen für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung auf der Basis der Finanzausstattung des Jahres 2020 zur Verfügung und gewährt ihnen damit die erforderliche Planungssicherheit.“

Anstelle der vertraglich zugesagten jährlichen Steigerung um vier Prozent müssen die Hochschulen nun eine Kürzung von über fünf Prozent bewältigen. Eine Kompensation der Mittelkürzung durch Auflösung von Rücklagen kommt ggf. für die finanzstarken Universitäten in Frage. An den Thüringer Fachhochschulen gibt es diese Rücklagen kaum. Die Verwendung von Ausgaberesten ist selten möglich, da diese weitgehend bereits durch Festlegungen und Planungen gebunden wurden. Die hlb Landesvorsitzende Professorin Polster bringt es auf den Punkt: „Durch diese Kürzungen wird es erhebliche Einschnitte in die Personalausstattung geben, Stellensperren sind vorprogrammiert. Auch dringend notwendige Vorhaben, z. B. zur weiteren Digitalisierung von Lehre und Hochschulverwaltung, werden gestoppt werden. Das strategische Ziel ‚Hochschulstrukturplanung 2030+‘ rückt in weite Ferne.“

hlb fordert Berücksichtigung von HAW bei Neuausschreibung der Exzellenzcluster

Bonn, 16. Februar 2022. Der Hochschullehrerbund hlb fordert, die Gleichberechtigung von Grundlagenforschung und angewandter Forschung auch in der Exzellenzstrategie und insbesondere bei der jetzt anstehenden Ausschreibung der Exzellenzcluster endlich anzuerkennen. „Politik und Wissenschaft betonen zu Recht die Bedeutung der angewandten Wissenschaften und des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft. Ein weiterer Ausschluss der Hochschulen für angewandte Wissenschaften von der Exzellenzförderung ist daher nicht mehr angemessen. Sie müssen als gleichberechtigte Hochschulen antragsberechtigt sein“, fordert hlb-Präsident Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley.

„Die anwendungsorientierte Spitzenforschung an den HAW muss bislang mit einem Bruchteil der für Grundlagenforschung eingesetzten Mittel im Wettbewerb bestehen“, so Müller-Bromley. Im gesamten Zeitraum der letzten zehn Jahre stand für das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit 533 Millionen Euro etwa jener Betrag zur Verfügung, der für das Gesamtprogramm Exzellenzstrategie allein pro Jahr bereitgestellt wird. Diese Vernachlässigung anwendungsbezogener Forschung kann nicht im Sinn einer auf Innovation angewiesenen Wirtschaft und Gesellschaft sein.

hlb legt Eckpunktepapier zur Gründung der „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“ DATI vor

Bonn, 11. Februar 2022. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) werden ihre gesetzlich verankerten Aufgabe der angewandten Forschung aufgrund der Doppelqualifikation ihrer Professorinnen und Professoren in Wissenschaft und Praxis in besonderem Maße gerecht. Zur Weiterentwicklung dieser besonderen Funktion im deutschen Wissenschaftssystem fordert der Hochschullehrerbund hlb schon seit 2018 die Gründung einer eigenen Förderagentur für angewandte Forschung und Transfer und begrüßt daher die Pläne der neuen Bundesregierung für eine „Deutsche Agentur für Transfer und Innovation“ (DATI).

Der Hochschullehrerbund hlb legt in seinem Eckpunktepapier erste Ideen für die Konzeption und Ausgestaltung der DATI vor. Aus Sicht des Hochschullehrerbunds hlb ist es erforderlich, die DATI mit einem finanziellen Volumen auszustatten, dass die Gleichberechtigung der anwendungsbezogenen Forschung mit der Grundlagenforschung ausdrückt. Um ihr volles Potenzial zu entfalten, soll die DATI unter Verwendung eines weiten Innovationsbegriffs in die Regionen hineinwirken, wo Hochschulen für angewandte Wissenschaften eng mit mittelständischen Partnern oder Startups zusammenwirken.

Zum Eckpunktepapier des hlb >>

Die Betreuungsrelation an HAW steigt weiter

5. Januar 2022. Das Erfolgsmodell der Hochschulen für angewandten Wissenschaften (HAW) zieht immer mehr Studierende an. Die Studierendenzahl an den HAW steigt kontinuierlich, vom Jahr 2019 auf das Folgejahr 2020 von 1.023.146 auf 1.069.995 in 2020, also knapp 50.000 Studierende mehr. Die Anzahl an Professorinnen und Professoren stieg nicht in gleichem Verhältnis. Waren 2019 noch 18.762 Professoren und Professorinnen an den HAW beschäftigt, stieg die Zahl im Folgejahr nur um 265 auf 19.027.

Das Betreuungsverhältnis verschlechterte sich damit auf gut 56 Studierende pro Professur und nähert sich den Verhältnissen der Universitäten in Deutschland an, an denen im Schnitt 65 Studierende pro Professur betreut werden. 2019 betreuten die Professoren und Professorinnen an den HAW jeweils noch durchschnittlich 54 Studierende.

hlb begrüßt Ziele für Innovation, Wissenschaft und Hochschulen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Bonn, 25. November 2021. Die von den Koalitionspartnern gesteckten Ziele weisen der anwendungsorientierten Forschung und dem Transfer einen zentralen Stellenwert für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen zu. Es ist erfreulich, dass die Koalitionspartner die zentrale Rolle der HAW erkannt haben und würdigen.

„Die Richtung stimmt“, schätzt hlb-Präsident Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley die Planungen für Innovation, Wissenschaft und Hochschulen im Koalitionsvertrag ein. „Die Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) mit ihrer Doppelqualifikation in Wissenschaft und Praxis können bei dieser Neuausrichtung einen entscheidenden Beitrag leisten.

Anerkennung der Lebensleistung der ehemals angestellten Professorinnen und Professoren in Thüringen

Bonn, 3. November 2021. Die Thüringer Landesregierung hat am 22. Oktober 2021 eine – wenn auch späte – „Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts“ bei der Altersversorgung für die ehemals aufgrund ihres Lebensalters in der Nachwendezeit lediglich im Angestelltenverhältnis beschäftigten und daher nicht beamteten Professorinnen und Professoren mit DDR-Biographie beschlossen.

Die Landesvorsitzende des hlb Thüringen, Prof. Dr. Regina Polster hebt hervor: „Diese Einmalzahlung ist ein längst überfälliger Schritt, der ein Vorbild für ähnliche Anerkennungen auch in anderen Bundesländern sein sollte. Es ist Signal für die zumindest teilweise Behebung der bisherigen Ungleichbehandlung.“
Darüber hinaus weist der Hochschullehrerbund hlb darauf hin, dass auch beamtete Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in ihrer Altersversorgung bis heute immer noch Nachteile hinzunehmen haben, wenn sie ihre Qualifizierungszeiten im Gebiet der ehemaligen DDR erworben haben.

Auswertung der hlb-Umfrage zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit

22. Oktober 2021. Die Ergebnisse der verbandsinternen Umfrage „Meinungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Meinungsklima“, die vom 22. Juni bis 12. Juli 2021 durchgeführt worden ist, liegen vor und werden in der Oktober-Ausgabe der DNH (2021-5) vorgestellt. Das Wichtigste in Kürze: Zwei Drittel der Befragten sehen die Freiheitsrechte nicht in Gefahr. Es gilt aber, durch sachliche Diskussionen und eine weitere Differenzierung der Antworten Polarisierungen zu vermeiden. Zur Auswertung gelangen Sie hier: https://doi.org/10.5281/zenodo.5517549

Die in der Auswertung erwähnte Korrespondenz finden Sie in der PDF-Datei unten.

hlb begrüßt die Ansätze der Sondierungsparteien für Bildung und Wissenschaft

Bonn, 22. Oktober 2021. Der Hochschullehrerbund hlb begrüßt die in dem Sondierungspapier zur Vorbereitung einer Ampel-Koalition auf Bundesebene zusammengetragenen Leitideen für den Bereich Bildung, Wissenschaft, Hochschule und Innovation. Mit dem unten stehenden Offenen Brief an die Sondierungsparteien einer neuen Regierungskoalition wendet er sich an die Unterhändlerinnen und Unterhändler der anstehenden Koalitionsgespräche.

Der Hochschullehrerbund hlb fordert die Sondierungsparteien dazu auf, mit den Koalitionsverhandlungen konkrete Forschungsförderprogramme für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zu beschließen, weitreichende Maßnahmen einzuleiten, die die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in ihrer Rolle als regionale Innovations- und Transformationsakteure weiter stärken, sowie den Weg für die Gründung einer Innovationsagentur für angewandte Forschung und Innovation endlich frei zu machen.

hlb fordert mehr öffentliche Förderung für anwendungsbezogene Forschung

Bonn, 8. Oktober 2021. Der aktuelle Förderatlas der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) vom 5. Oktober 2021 zeigt: Nach wie vor profitieren die Hochschulen für angewandte Wissenschaften kaum von den öffentlichen Förderprogrammen.

Nicht einmal ein Prozent der Fördergelder der DFG gehen an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, obwohl anwendungsbezogene Forschung und Transfer längst zum typenbildenden Profil dieser Hochschulen zählen.  

Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021

7. September 2021. Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 hat die hlb-Bundesgeschäftsstelle von allen sechs im Bundestag vertretenen Parteien Antworten auf Wahlprüfsteine eingeholt. Die Stellungnahmen der Parteien zur Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft, zu den Zielen der Kampagne des hlb „Erfolg braucht HAW“, zur Konkurrenzfähigkeit der Professur an HAW sowie zur Vitalisierung der anwendungsbezogenen Forschung finden Sie in der PDF-Datei.

50 Jahre Fachhochschule: Campus und Karriere sendet Diskussion mit hlb-Präsident Müller-Bromley u. a.

28. August 2021. Die Sendung "Campus & Karriere" des Deutschlandfunks thematisiert am 28. August das 50-jährige Jubiläum der Fachhochschulen, das in diesem Jahr insbesondere Nordrhein-Westfalen betrifft, und sendet eine Diskussionsrunde, an der neben dem Präsidenten des Hochschullehrerbunds hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, auch Prof. Dr. Anne Lequy, Präsidentin der Hochschule Magdeburg-Stendal und Vorstandsmitglied der EUA, Iris Kimizoglu, bis 31. August Vorstandsmitglied des freien Zusammenschlusses der Student*innenschaften sowie Prof. Dr. Karim Kakhzar, Präsident der Hochschule Fulda und Sprecher der HRK-Mitgliedergruppe Fachhochschulen teilnehmen.

Eine Jubiläumsfeier des Hochschultyps Fachhochschule fand freilich bereits 2019 an der Technischen Hochschule Lübeck statt und wurde mit der Kampagne „Unglaublich wichtig“ begleitet. Vor 50 Jahren, im Jahr 1969, wurden die ersten Fachhochschulen in Schleswig-Holstein gegründet.

Zur Sendung >>

hlb warnt vor Verlust des Profils der Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Tandem- und Nachwuchsprofessuren

Bonn, 5. Juli 2021. Im Zuge aktueller Novellierungen von Landeshochschulgesetzen zeigt sich die Tendenz, einen neuen Typus der Professur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) zu etablieren – die „Tandem-Professur“ in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz sowie die „Nachwuchsprofessur“ in Bayern.

Mit diesen Modellen soll das Problem der HAW gelöst werden, denen es gegenwärtig nicht gelingt, ihre Professuren angemessen zu besetzen. „Wir sehen diese Tandem- oder Nachwuchsprofessuren kritisch. Die dort vermittelte Praxiserfahrung ist von vornherein zeitlich befristet und wird unter der Ägide der Hochschule auf einer Teilzeitstelle erworben. Wenn wir Professuren in größerem Umfang auf diese Weise besetzen, wird das erfolgreiche, spezifische Profil der HAW aufgegeben. [...]

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Hessen zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

24. Juni 2021. In der Novellierung des HHG (Artikel 1) erkennt der hlbHessen z. T. positive Ansätze zur Entwicklung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und deren Aufgaben in der wissenschaftsbezogenen Ausbildung und Forschung: Beispielsweise wird durch die Novellierung die Möglichkeit eines unbefristeten Promotionsrechts eröffnet oder die bisher durch Verordnung geregelten Möglichkeiten zu elektronischen Fernprüfungen werden legitimiert.

Im Grundsatz werden die Bestrebungen der Landesregierung zur Entwicklung der HAW begrüßt und unterstützt. Allerdings sieht der hlbHessen in Teilaspekten erhebliche Verbesserungspotenziale und -notwendigkeiten. Diese betreffen sowohl institutionelle, aufgabenbezogene, wissenschaftszentrierte als auch beschäftigungsbezogene Aspekte.

Stellungnahme des hlb–Landesverbands Schleswig-Holstein zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

13. Mai 2021. Die Hochschulen sollten hochschulartunabhängig alphabetisch aufgezählt werden. Nur dies würde der Gleichwertigkeit der Hochschulen entsprechen. Die Hochschulart Fachhochschule sollte im Gesetz durchgängig mit „Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)“ bezeichnet werden.

Die Unterscheidung der Aufgaben zwischen Universitäten einerseits und HAW andererseits entspricht lange nicht mehr dem erreichten Stand der HAW. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2010 (Beschluss vom 13. April 2010, Az. 1 BvR 216/07) festgestellt, dass sich Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, denen die eigenständige Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre übertragen worden ist, auf die Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung (Artikel 5 Absatz 3 GG) berufen können.

Positionspapier: Erfolg braucht Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Das Innovationspotenzial von Hochschulen für angewandte Wissenschaften für Wertschöpfung, Zukunftssicherung und Gesellschaftsgestaltung hat die Politik erkannt und ihnen immer mehr Kompetenzen und Aufgaben übertragen, insbesondere in der Forschung. Angesichts der Komplexität und Vielfalt der bevorstehenden Transformationsprozesse kommt es nun darauf an, Forschung, Entwicklung, Anwendung und Praxis noch stärker zusammenzudenken und den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern neben der Lehre mehr Raum für die Entfaltung dieser Potenziale einzuräumen.

hlb fordert durchdachte Öffnung der Hochschulen zum Wintersemester 2021/22

Bonn, 6. April 2021. Die Professorinnen und Professoren tun alles dafür, den Lehr- und Forschungsbetrieb in der Pandemiephase so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Dank vieler kreativer Lösungswege und der großen Einsatzbereitschaft aller Beteiligten konnte die Verlagerung auf digitale Formate einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie sowie zum Studienerfolg leisten. Trotz dieser Anstrengungen ist es für flächendeckende Öffnungen der Hochschulen noch zu früh. Eine Öffnung zum Wintersemester muss aber schon jetzt umsichtig vorbereitet werden.

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fühlen wir uns den Erkenntnissen unserer Kolleginnen und Kollegen verpflichtet: Das Corona-Virus mit seinen Mutanten kann noch nicht so kontrolliert werden, dass flächendeckende Lockerungen im Hochschulbetrieb während des Sommersemesters 2021 möglich oder sinnvoll wären. Selbst bei einem zügigeren Impftempo sind Hygienekonzepte, Testmöglichkeiten oder eine besondere Berücksichtigung der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer bei der Impfreihenfolge keine ausreichende Grundlage für eine sofortige Öffnung der Hochschulen. Ein vorschnelles Öffnen und Lockern würde sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden erheblichen Risiken aussetzen. Auch wenn das nach wie vor sehr harte Einschnitte bedeutet: Aus Einsicht in die belegbaren Fakten müssen wir hinnehmen, dass im Sommersemester nicht wieder flächendeckend zum Präsenzbetrieb zurückgekehrt werden kann.

Der hlb fordert die Politik jedoch auf, für das Wintersemester 2021/22 eine klare und planbare Öffnungsperspektive für die Hochschulen zu schaffen. Das Sommersemester muss genutzt werden, um diesen Schritt sorgsam mit entsprechend wirksamen Vorkehrungen vorzubereiten. Dies ist insbesondere für diejenigen Studierenden wichtig, die ihre Hochschule bisher noch nicht von innen kennengelernt haben – für manche ist das die Hälfte ihrer gesamten Studienzeit.

Digitale Angebote und Lehre in Präsenz – hlb legt Positionspapier zur digitalen Lehre vor

Bonn, 2. März 2021. Die Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 unmittelbar, flächendeckend und fächerübergreifend ein digitales Angebot zur Sicherstellung des Lehrbetriebs umgesetzt. Für die Weiterentwicklung der Lehre mit digitalen Formaten bedarf es nun überlegter und fachspezifischer Lehr- und Lernkonzepte, die alle Aspekte einer qualitativ hochwertigen Lehre berücksichtigen.

Dafür legt der Hochschullehrerbund hlb ein Positionspapier vor und fordert, den Besonderheiten der HAW Rechnung zu tragen. Dazu gehört, dass an HAW eine spezifisch anwendungsorientierte Studierendenschaft studiert. Diese fordert einen starken Praxisbezug ein, der auch in der digitalen Lehre berücksichtigt werden muss. Die Digitalisierung der Lehre hat die verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit der Lehre und des Studierens zu berücksichtigen. Die gewohnte gute Qualität der Lehre wird nur perpetuiert, wenn die Lehrenden über den Einsatz von Lehr- und Lernmitteln in den Lehrveranstaltungen fachlich und didaktisch eigenverantwortlich entscheiden.

hlb stellt sich gegen die persönliche Diffamierung von Prof. Dr. Auma

Bonn, 24. Februar 2021. Der Hochschullehrerbund hlb stellt sich entschieden gegen jegliche Anfeindung wissenschaftlicher Arbeit sowie gegen persönliche Angriffe auf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer. Forschung und Lehre sind frei. Die Generierung wissenschaftlicher Erkenntnisse, wissenschaftliches Arbeiten und die akademische Lehre müssen ohne Angst vor Repressalien erfolgen, unabhängig von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht.

hlb gratuliert Prof. Dr. Uta Gaidys zur Berufung in den Wissenschaftsrat

Bonn, 27. Januar 2021. Prof. Dr. Uta Gaidys von der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg wurde in die wissenschaftliche Kommission des Wissenschaftsrats berufen. Die Berufung erfolgte durch den Bundespräsidenten im Rahmen von vier weiteren Neubesetzungen in der wissenschaftlichen Kommission. Der hlb gratuliert ihr sowie den weiteren neu berufenen Mitgliedern. Die Anzahl der Vertreter der angewandten Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften bleibt jedoch konstant niedrig.

Generationswechsel in der Geschäftsführung des hlb

Bonn, 13. Januar 2021. Die Bundesgeschäftsstelle der hlb-Bundesvereinigung hat mit Dr. Thomas Brunotte seit dem 1. Januar 2021 einen neuen Geschäftsführer. Er war von 2015 bis Ende 2020 als Referent des Generalsekretärs der wissenschaftsfördernden VolkswagenStiftung tätig und betreute dort unter anderem die Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen und Hochschulen und wirkte an der Ausarbeitung von wissenschafts-, innovations- und hochschulpolitischen Stellungnahmen mit.

Der bisherige Geschäftsführer Dr. Hubert Mücke wechselt in den Ruhestand.

Stellungnahme des hlbNiedersachsen zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

12. Dezember 2020. Seit der Novellierung des Hochschulrechts im Jahr 2015 wurden dort vorgesehene Änderungen vollzogen, Bund-Länder-Programme aufgelegt und weiteres bundesstaatliches Recht geschaffen. Der vorliegende Anhörungsentwurf berücksichtigt diese Entwicklungen. Weitere vorgeschlagene Änderungen sind gut gemeint, aber in der überwiegenden Anzahl der Fälle unnötig, unangemessen und in ihrer Wirksamkeit zu vernachlässigen. Die Landesregierung versäumt es erneut, gravierende strukturelle Mängel des Hochschulbereichs und des Hochschulrechts in Niedersachsen zu beseitigen.

Dabei verweigert sich die Landesregierung weiterhin, den Entwicklungsstand der Hochschulen für angewandte Wissenschaften anzuerkennen und das Hochschulrecht entsprechend konsequent anzupassen.

hlb plant weitere gerichtliche Schritte zu mehr Kapazität für Forschung und Transfer an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Bonn, 20. November 2020. Der Normenkontrollantrag des Hochschullehrerbunds hlb Niedersachsen von August 2019 war ein erster Schritt auf dem Weg der Anpassung der Lehrverpflichtung für Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften an ihre veränderte Aufgabenstruktur insbesondere in der Forschung. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies am 18. November diesen Antrag als unzulässig ab.

Nach Auffassung des Gerichts war die Antragsfrist von einem Jahr verstrichen, da die Lehrverpflichtung von 18 SWS bereits seit 1996 unverändert besteht. Inhaltliche Aspekte, wie die vom hlb beanstandete Höhe der Lehrverpflichtung von 18 SWS, seien im Wege des Normenkontrollantrags nur überprüfbar, wenn der Verordnungsgeber bei Neuerlass der Lehrverpflichtungsverordnung im September 2018 daran Änderungen zulasten der Professorinnen und Professoren vorgenommen hätte.

Mit dem Promotionsrecht für HAW die Lücken im Innovationssystem schließen

Bonn, 27. Oktober 2020. Die Zeit ist reif, das eigenständige Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft endlich in allen Bundesländern umzusetzen. Es ist überfällig, um die angewandte Forschung in Deutschland zu stärken.

Bei der Nutzung von Forschungsergebnissen für die Innovation von Mittelstand, sozialen Einrichtungen und Institutionen fällt den HAW eine Schlüsselrolle zu. Sie können die Diskrepanz zwischen starker Grundlagenforschung und einer immer noch unzureichenden angewandten Forschung zur Umsetzung für Wirtschaft und Gesellschaft zum Nutzen aller wirkungsvoll auflösen. Mit ihrem Know-how im Wissens- und Technologietransfer wirken HAW als wichtiger Innovationsmotor.

Der richtige Weg: das eigenständige Promotionsrecht für HAW

September 2020. Richtige Forderungen - falsche Konsequenzen. Unter dieser Überschrift veröffentlichte Dr. Karla Neschke, stv. Geschäftsführerin der hlb-Bundesvereinigung, einen Leserbrief in der Zeitschrift "Forschung & Lehre" als Replik zu einem Beitrag, der das eigenständige Promotionsrecht an HAW - wie in Hessen und in Sachsen-Anhalt - als "wissenschaftlichen Irrweg" beschreibt. Dabei sind die Forderungen für die HAW, die der Autor Prof. Dr. Arne Pautsch aufstellt, richtig: Forschungsprofessuren, Absenkung des Regellehrdeputats von Professorinnen und Professoren sowie die Stärkung eines akademischen Mittelbaus. Das fordert der Hochschullehrerbund hlb seit Langem. (In der PDF-Datei: mittlere Spalte, unten: "Heft 8/20: Ein Irrweg?".)

Dabei sind die Forderungen für die HAW, die der Autor Prof. Dr. Arne Pautsch aufstellt, richtig: Forschungsprofessuren, Absenkung des Regellehrdeputats von Professorinnen und Professoren sowie die Stärkung eines akademischen Mittelbaus. Das fordert der Hochschullehrerbund hlb seit Langem. (In der PDF-Datei: mittlere Spalte, unten: "Heft 8/20: Ein Irrweg?".)

Einladung zur Umfrage: digitale Lehre während Corona

Bonn, 1. September 2020. Seit mehreren Monaten hält uns das Coronavirus in Atem und nimmt massiv Einfluss auf unsere Lebensweise. Mit einer Untersuchung der Hochschule Osnabrück unter Leitung von Prof. Dr. Uwe Kanning in Kooperation mit dem Hochschullehrerbund hlb soll das Erleben der digitalisierten Lehre aus der Perspektive von Professorinnen und Professoren untersucht werden. Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Zur Umfrage >>

Die Teilnahme wird maximal 10 Minuten Zeit in Anspruch nehmen.

Universitäten lehnen häufig Kooperation mit HAW ab

August 2020. Die international anerkannte Umweltchemikerin Prof. Dr. Gesine Witt wurde im letzten November  bereits zum zweiten Mal zur Fachkollegiatin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gewählt. Sie forscht und lehrt seit 2007 an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg und leitet dort die Forschungsgruppe Umweltanalytik und Ökotoxikologie und das dazugehörige Forschungslabor.

Sie berichtet im Interview über ihre Arbeit als DFG-Fachkollegiatin und über ihre Erfahrungen mit Universitäten bei Forschungthemen wie der Betreuung ihrer Promovierenden.

Virtuelle Ad-hoc-Lehre ist kein Ersatz für Präsenzlehre

Bonn, 15. Juni 2020. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) haben sich – häufig im laufenden Semester – auf die neue Situation der coronabedingten Kontaktbeschränkungen an Hochschulen eingestellt und in einem enormen Tempo auf virtuelle Lehre umgestellt. Dabei wurde deutlich, was möglich ist, aber auch, was mit einer virtuellen Lehre nicht geleistet werden kann oder auf Kosten der Lehrqualität geht.

Die häufig provisorischen Lösungen waren deutlich schlechter als die gewohnt gute Lehre an HAW. Die typischerweise vor allem seminaristische Lehre an HAW ist virtuell nur ansatzweise zu ersetzen. Statt lebendiger Interaktion erlebten wir oftmals einen Rückfall zum Frontalunterricht. Der akademische Diskurs mit Studierenden findet kaum noch statt.

Der Hochschullehrerbund hlb befürwortet grundsätzlich sinnvolle und konzeptionell in die Präsenzlehre eingebettete Online-Lehrangebote an HAW. Die HAW müssen bei einem mög-licherweise gewünschten Ausbau virtueller Lehre zunächst entsprechende Lehr-Lernkonzepte entwickeln. hlb-Präsident Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley stellt klar: „Unter den gegebenen Umständen der Pandemie war das, was wir in Sachen virtueller Lehre angeboten haben, ein guter und geeigneter Ersatz. Es ist aber kein Modell für die Zukunft. Wir müssen klug die positiven Erfahrungen der vergangenen Monate mit innovativen didaktischen Konzepten verbinden und in die gesamte Lehre gewinnbringend einfließen lassen.“

hlb fordert Beteiligung der Hochschulen am Konjunkturprogramm der Bundesregierung

Bonn, 29. Mai 2020. Bundesministerin Anja Karliczek stellte am 27. Mai in Berlin ihr „Aktivierungsprogramm“ mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro vor. Damit will das Bundesministerium für Bildung und Forschung massiv in Forschung, Bildung und Innovation investieren, um auf die gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie – über die Akuthilfen hinaus – zu reagieren.

Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sind die zentralen Forschungspartnerinnen bei Entwicklung von Innovationen und von marktorientierten Anwendungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wenn der Mittelstand als wesentliche Kraft der deutschen Wirtschaft den Aufschwung nach der Corona-Krise vorantreiben soll, werden die HAW und ihre anwendungs- und marktorientierte Forschung dabei eine wesentliche Rolle vor allem bei der erfolgreichen Umsetzung von Innovationen in den Unternehmen spielen. Damit die KMU die aktuelle Krise für ihre innovative Neuausrichtung nutzen können, muss die Politik die Forschung an HAW unterstützen.

Der Hochschullehrerbund hlb fordert daher, dass die Bundesregierung das enorme Potenzial an den HAW in der praxisorientierten Innovationsforschung ausreichend finanziert und sie im derzeit geplanten Konjunktur- und Investitionsprogramm angemessen berücksichtigt.

hlb begrüßt Promotionsrecht für HAW in Sachsen-Anhalt

Bonn, 13. Mai 2020. Forschungsstarke Fachrichtungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Sachsen-Anhalt können das Promotionsrecht erhalten. Das beschloss der Landtag in Sachsen-Anhalt mit einem neuen Landeshochschulgesetz. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen führt damit nun auch Sachsen-Anhalt das Promotionsrecht für HAW ein. Das Recht zur Verleihung von Doktorgraden kann – ähnlich wie in den beiden anderen Ländern – den HAW an Bedingungen geknüpft und nur an einzelne, nachgewiesen forschungsstarke Fachrichtungen verliehen werden.

Call for Papers: Konferenz zur Zukunft des dualen Studiums

April 2020. Einaldung zur Konferenz „Zukunft Duales Studium: Perspektiven des dualen Studiums in Wissenschaft und Praxis“ am 22./23. April 2021. Konzepte, empirische Befunden und praxisbasierte Erfahrungen können vorgestellt und in der Zeitschrift "Duales Studium – Personal in Hochschule und Betrieb gemeinsam entwickeln" veröffentlicht werden. Weitere Infos > >

Einaldung zur Konferenz „Zukunft Duales Studium: Perspektiven des dualen Studiums in Wissenschaft und Praxis“ am 22./23. April 2021. Konzepte, empirische Befunden und praxisbasierte Erfahrungen können vorgestellt und in der Zeitschrift "Duales Studium – Personal in Hochschule und Betrieb gemeinsam entwickeln" veröffentlicht werden. Weitere Infos > >

Corona-Pandemie: hlb plädiert für Fortsetzung des Sommersemesters und für Flexibilität

Bonn 3. April 2020. Aufgrund der Coronakrise haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in einem enormen Tempo ihren Lehrbetrieb erfolgreich auf Onlinelehre umgestellt oder – soweit die Veranstaltungen noch nicht begonnen haben – bereiten sich mit Hochdruck darauf vor. Oberstes Ziel muss nach Auffassung des Hochschullehrerbunds hlb als Verband der Professorinnen und Professoren an HAW sein, unter Nutzung moderner technischer und didaktischer Mittel den Studierenden auch ohne Präsenzlehre ein Studienangebot bereitzustellen, das ihnen eine geordnete Fortsetzung ihres Studiums im Sommersemester 2020 ermöglicht.

Bonn 3. April 2020. Aufgrund der Coronakrise haben die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in einem enormen Tempo ihren Lehrbetrieb erfolgreich auf Onlinelehre umgestellt oder – soweit die Veranstaltungen noch nicht begonnen haben – bereiten sich mit Hochdruck darauf vor. Oberstes Ziel muss nach Auffassung des Hochschullehrerbunds hlb als Verband der Professorinnen und Professoren an HAW sein, unter Nutzung moderner technischer und didaktischer Mittel den Studierenden auch ohne Präsenzlehre ein Studienangebot bereitzustellen, das ihnen eine geordnete Fortsetzung ihres Studiums im Sommersemester 2020 ermöglicht.

hlb-Umfrage 2019 zum Workload unter Professorinnen und Professoren an HS für angewandte Wissenschaften

Der Hochschullehrerbund hlb hat im Rahmen seiner Kampagne „Erfolg braucht HAW“ eine Umfrage zum Workload unter Professorinnen und Professoren an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften durchgeführt.

Verhandlungen über den Hochschulpakt in Hessen erfolgreich abgeschlossen

März 2020. Nach langen Verhandlungen war es am 11. März 2020 soweit: Der hessische Hochschulpakt war unter Dach und Fach – mit weitreichenden Folgen auch für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Als einen ersten Schritt zur Verbesserung der Gesamtsituation an den HAW mit Blick auf ein praxisnahes Studium und anwendungsbezogene Forschung erkennt Professor Dr. Klaus Behler, Vorsitzender des hlbHessen, den nun vereinbarten Hochschulpakt durchaus an. Gleichwohl sieht er „Luft nach oben“.

Unterstützung der hlb-Forderungen aus NRW: Forderung nach mehr Gleichbehandlung von HAW

23. März 2020. Prof. Dr.-Ing. Markus Lemmen, der neue Sprecher des Campus Velbert/Heiligenhaus - einem Standort der Hochschule Bochum -, schließt sich mit seiner Kritik der Meinung des Hochschullehrerbunds hlb an, der in Niedersachsen gegen das Lehrdeputat von 18 SWS klagt. In Sachen Lehrdeputat herrsche ein „großes Ungleichgewicht“, kritisiert Lemmen. Zwei Professorinnen/Professoren an einer Fachhochschule leisteten demnach so viel wie drei Kolleginnen/Kollegen an der Universität. Das damit einhergehende fehlende Budget wirke sich zudem auf die Forschung und die akademische Leistung aus. Mit einem Budget von 2.500 Euro müsse der Professor für Regelungs- und Fahrzeugsystemtechnik auch forschungs- und lehrrelevante Soft- und Hardware finanzieren. „Mit so viel Beton an den Füßen bleiben weitere Ideen und damit weiteres Potenzial einfach auf der Strecke.“

„Damit hätte ich nicht gerechnet, als ich aus der Wirtschaft an die Hochschule berufen wurde, denn dieses Ausmaß an Mangelverwaltung habe ich als Doktorand nicht erlebt. Auf meiner Wunschliste für mein neues Amt als Standortsprecher steht deswegen eine stärkere Gleichbehandlung.“

Rheinische Post

Grundlagenforschung und angewandte Forschung sind keine Gegensätze mehr

14. Februar 2020: Der Wissenschaftsrat (WR) stellt ein Positionspapier zur anwendungsorientierten Forschung vor.  Grundlagenforschung und angewandte Forschung in der Wissenschaft sollen künftig keine starren Gegensätze mehr sein, kommentiert Martina Brockmeier, die Vorsitzende des WR, das aktuelle Positionspapier „Anwendungsorientierung in der Forschung“. Mit diesem Positionspapier wolle der WR das Kontinuum zwischen diesen beiden Polen betonen und eine Offenheit in beide Richtungen anregen.

Offen bleibt, was es heißen soll, dass Forschungskategorien nicht länger exklusiv einzelnen Typen von Hochschulen zugeordnet werden können. Soll etwa Universitäten der gleiche Forschungsauftrag zugewiesen werden, den die HAW jetzt schon erfolgreich erfüllen? Professorinnen und Professoren an Universitäten bringen dafür keine Erfahrungen aus der Praxis mit. Besser wäre es, die Kapazitäten für anwendungsorientierte Forschung an den HAW auszubauen ...

Entscheidung zur Unwirksamkeit einer Evaluationssatzung hat bundesweite Auswirkung

Bonn, 5. Februar 2020. Die Evaluationssatzung der Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung verstößt gegen höherrangiges Recht und ist daher unwirksam – das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit einem kürzlich zugestellten Urteil vom 19. Dezember 2019 entschieden.

Das Verfahren wird aus unserer Sicht Ausstrahlungswirkung für alle Bundesländer entfalten und zur Rechtssicherheit für alle Professorinnen und Professoren im Bereich Evaluierung beitragen, weil bundesweit eine ähnliche Evaluationspraxis herrscht.

hlb Niedersachsen klagt gegen Lehrverpflichtung von 18 SWS an HAW

Bonn/Hannover, 30. August 2019. Der Vorstand des Landesverbandes Niedersachsen im Hochschullehrerbund hlb hat gegen die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Höhe von 18 Stunden pro Woche (SWS) einen Antrag auf Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingereicht. Ziel ist es, dass das OVG diese Verpflichtung für rechtswidrig und damit unwirksam erklärt.

Der hlb fordert seit Längerem von der Politik eine Festsetzung der Lehrverpflichtung auf maximal 12 SWS und eine Mitarbeiterstelle pro Professur.

Neues Hochschulgesetz NRW eröffnet Promotionsrecht für HAW

Bonn, 11. Juli 2019. Ab dem nächsten Semester wird es das an eine nachgewiesene Forschungsstärke geknüpfte Promotionsrecht auch in NRW geben! Am Donnerstag, 11. Juli verabschiedete der Landtag NRW ein neues Hochschulgesetz. Ab Wintersemester 2019 kann dem Promotionskolleg NRW das eigenständige Promotionsrecht verliehen werden. Das derzeitige Graduierteninstitut NRW wird in ein rechtlich verselbstständigtes Promotionskolleg überführt. Da alle Mitglieder des Graduierteninstituts im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bereits ihre Forschungsstärke nachgewiesen haben, sollte die Verleihung des Promotionsrechts an das Promotionskolleg zügig möglich sein. Das Land NRW wird eine Begutachtung durch den Wissenschaftsrat vornehmen lassen. Wenn sich dabei zeigt, dass das Promotionsgeschehen am Kolleg dem Qualitätsniveau des Promotionsgeschehens an Universitäten gleichwertig ist, wird dem Kolleg das Promotionsrecht verliehen werden. Das neue Hochschulgesetz tritt ab dem Wintersemester 2019 in Kraft.

Zu weiteren Informationen des Wissenschaftsministeriums »»

Bundesdelegiertenversammlung 2019 wählt Präsidium des hlb

Bonn, 28. Mai 2019. Auf der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbunds am 25. Mai in Berlin fanden turnusgemäß Präsidiumswahlen statt. Neu in das Präsidium wählten die Delegierten Professor Franz-Xaver Boos (Hochschule Hof) aus dem Landesverband Bayern, dem VHB. Er ist seit 2016 als Sprecher seiner Hochschule für den VHB aktiv. Neben seiner Professur an der HAW Hof ist er wissenschaftlicher Leiter der „hochschule dual“, die die dualen Studienangebote an allen staatlichen bayerischen HAW und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft bündelt.

Zum Bundespräsidium »»

hlb begrüßt Verstetigung des Hochschulpakts mit dauerhaft 4 Mrd. Euro jährlich

In ihrer Sitzung am 3. Mai hat sich die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) endlich auf die Nachfolge des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ (Hochschulpakts) verständigt. Damit sind die zähen Verhandlungen vorerst abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund und ab 2024 gemeinsam mit den Ländern, wobei der Bund 110 Mio. Euro und die Länder 40 Millionen Euro jährlich aufbringen werden und zwar ab dem Jahr 2021 auf Dauer.

„Durch die dauerhafte Förderung ab dem Jahr 2021 kann insbesondere der Ausbau unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse des mit  Studium und Lehre befassten  Personals an den Hochschulen unterstützt werden. Darin sehen Bund und Länder einen wesentlichen Faktor für die  Verbesserung der  Qualität  von Studium und  Lehre. Dies  ist ein ausdrückliches Ziel des Zukunftsvertrags“, heißt es in der Pressemitteilung der GWK.

Zur Pressemitteilung des Hochschullehrerbunds

Zur Pressemitteilung der GWK »»

Arbeitgeberpreis für Bildung 2019: Persönlichkeit gefragt! Bildung, die Werte vermittelt und für Demokratie begeistert

Unter diesem Motto steht der mit 10.000 Euro dotierte diesjährige "Arbeitgeberpreis für Bildung". Bewerben können sich Hochschullehrende, ein Team oder Personen aus der Hochschulleitung. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Bewerberinnen und Bewerber sollte die Wertevermittlung, die Persönlichkeitsentwicklung und das Demokratieverständnis ihrer Studierenden sein.

Details finden Sie hier »». Der Bewerbungsschluss ist der 15. August 2019.

 

Eigenständiges Promotionsrecht für HAW: Innovation durch angewandte Forschung

Bonn, 22. März 2019. Das eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärkt die Innovationskraft Deutschlands und sichert den Anschluss an die globalen Herausforderungen.

„Wenn in Nordrhein-Westfalen das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen (HAW/FH) nicht eingeführt würde, wäre eine große Chance für die Entwicklung von Innovationen, den Transfer in die Wirtschaft und letztlich deren Platzierung am Markt vertan. [...]

Vergütungsvereinbarung für Intranetnutzungen an Hochschulen vereinbart

Bonn, 5. März 2019. Länder und Verwertungsgesellschaften, vertreten durch die VG Bild-Kunst, haben sich über eine Vergütungsvereinbarung zur Abgeltung von Ansprüchen für die Nutzungen urheberrechtlich geschützter Werke - mit Ausnahme von Schriftwerken - in den digitalen Semesterapparaten der Hochschulen geeinigt. Ein neuer Vertrag war notwendig geworden, nachdem die maßgebliche Regelung in Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) mit dem am 01. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) aufgehoben und durch die Neuregelungen in den Paragraphen 60a, 60c und 60h UrhG ersetzt wurde. Was die an die Verwertungsgesellschaften zu leistende Vergütung für vorgenommene Nutzungen betrifft, ist nunmehr explizit geregelt, dass eine pauschale Vergütung oder eine repräsentative Stichprobe der Nutzung für die nutzungsabhängige Berechnung der angemessenen Vergütung genügt.

Der Vertrag mit allen Verwertungsgesellschaften, außer der VG WORT, wurde am 7. Januar 2019 unterzeichnet. Die Vertragsparteien haben sich in Fortführung der bisherigen Praxis darauf verständigt, dass die an den Hochschulen vorgenommenen Intranetnutzungen urheberrechtlich geschützter Werke von den Ländern auch weiterhin durch eine jährlich zu zahlende Pauschalvergütung abgegolten werden. Das Verhandlungsergebnis mit der VG Bild-Kunst zeigt, dass die vom Gesetzgeber explizit eröffnete Möglichkeit pauschal zu vergüten, eine für alle Beteiligten praktikable Lösung darstellt.

Entsprechende Verhandlungen mit dem Ziel, auch mit der VG WORT eine pauschale Vergütung für die Intranetnutzungen von Schriftwerken zu vereinbaren, dauern derzeit noch an.

Beschlossen hat die Kultusministerkonferenz darüber hinaus auch die mit den Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst sowie dem Bund ausgehandelte Neufassung eines Vertrages zur Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für den Versand von Kopien im Leihverkehr nach Leihverkehrsordnung durch Bibliotheken („Gesamtvertrag Kopienversand im innerbibliothekarischen Leihverkehr“). Des Weiteren wurde auch dem Rahmenvertrag zur Vergütung urheberrechtlicher Ansprüche für die öffentliche Zugänglichmachung von veröffentlichten Schriftwerken an Terminals in öffentlichen Bibliotheken, Museen, Einrichtungen des Bild- und Tonerbes, Archiven und Bildungseinrichtungen zugestimmt. Diese treten nun an die Stelle der bisherigen Verträge.

Quelle: Kultusministerkonferenz

Hochschullehrerbund positioniert sich zur Stärkung der angewandten Forschung

Die deutschen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) machen mit 978.826 Studierenden mittlerweile gut ein Drittel der deutschen Hochschullandschaft aus – Tendenz weiter steigend. Ihre Aufgabenstellung ist auf anwendungsnahe Forschung sowie Technologietransfer in die Gesellschaft, insbesondere in Wirtschaft und Verwaltung ausgerichtet.

Vor allem der Mittelstand profitiert von jedem Euro, der in die HAW investiert wird.

Der Hochschullehrerbund hat

Zentralverband der Ingenieurvereine fordert eigenständiges Promotionsrecht für HAW/FH

Der Zentralverband der Ingenieurvereine ZBI fordert für die FH-Absolventinnen und -Absolventen die gleichen Berufs- und Karrierechancen wie für Uni-Absolventinnen und -Absolventen und damit das Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen . Der ZBI sieht keine sachlichen Gründe zur Differenzierung von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen hinsichtlich des Promotionsrechtes. Das hat nicht nur Nachteile für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und deren Studierende, sondern bedeutet zugleich auch den Verlust von Forschungspotenzial und damit letztlich Schäden für die Volkswirtschaft.

zum vollständigen Text »»

„Universität, aber praktisch“ - 50 Jahre Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

29. November 2018, DIE ZEIT, Nr. 49/2018: "Oft sind die FHs ein eigener Wirtschaftsmotor, der Benzin braucht, sie wünschen sich daher eine eigene Förderorganisation, eine "Deutsche Transfergemeinschaft" (DTG). Einen Topf voll Gold, um den sich bewerben kann, wer die beste Transferidee hat – analog zur Deutschen Forschungsgemeinschaft; ohne den DFG-Jahresetat von drei Milliarden Euro stünden deutsche Universitäten längst still.“

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GWK verhandelt Programm zur Gewinnung von Personal an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

21. August 2018. Am 16. November 2018 wollen Bund und Länder das Programm „zur Förderung der Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an Fachhochschulen“ (Arbeitstitel) in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) beschließen; seit Ende Juni liegt ein erster Entwurf der dafür nötigen Bund-Länder-Vereinbarung vor.

Weitere Informationen »»

Akkreditierungsrat bietet FAQ-Service zur Akkreditierung ++ Verbindlicher Leitfaden zur Benennung von Gutachtern verabschiedet

Im aktuellen Newsletter des Akkreditierungsrats finden Sie FAQs zur Akkreditierung und weitere nützliche Links zu den seit 1. Januar 2018 geltenden neuen Regelungen für die Akkreditierung.

Zum Newsletter des Akkreditierungsrats »»

Weiterhin wurde das Verfahren zur Gutachterbenennung gemäß Studienakkreditierungsstaatsvertrag veröffenlicht (PDF-Datei»»)

Berufungsverfahren: Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Vergleich

Juni 2018. Die Ergebnisse einer Analyse des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschungs DZHW bestätigen die Anwendung bzw. Umsetzung rechtlicher Vorgaben der Bundesländer für die Besetzung von Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und an Universitäten.

So berichten die Berufungskommissionsvorsitzenden an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, dass forschungsbezogene Kriterien bei der Listenentscheidung eine geringere Rolle spielen. Sie betonen hingegen die Relevanz lehrbezogener Kriterien. Für eine Professur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sind hingegen mind. fünfjährige berufspraktische Erfahrungen, davon mindestens drei Jahre außerhalb der Hochschule, erforderlich.
Erwartungsgemäß zeigt sich ein anderes Bild an den Universitäten: Hier sehen die entsprechenden Regelungen der Landeshochschulgesetze schwerpunktmäßig die Forschungsstärke als Einstellungsvoraussetzung vor, sodass dort die Berufungskommissionsvorsitzenden die Relevanz forschungsbezogener Kriterien für die Listenentscheidung in Berufungsverfahren betonen.

Zu den Ergebnissen »»

Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

Bonn, 12. Juni 2018. Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist als eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums vom Gesetzgeber zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom heutigen Tage vier gegen das Streikverbot für Beamte gerichtete Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Zur Pressemitteilung des Bundesverfassunggerichts »»

Ab 1. März gilt das neue Urheberrecht. Was ist zu beachten?

Die Reform des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) tritt am 1. März 2018 in Kraft. Geregelt werden darin gesetzlich erlaubte Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Werken, ohne dass es einer Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Das Gesetz fasst die Erlaubnis für Vervielfältigungen und die Nutzung über das Intranet für den Unterricht für alle Bildungseinrichtungen – inklusive der Hochschulen – nunmehr in einer Norm, in § 60a UrhG, zusammen.

Akademie für politische Weiterbildung Tutzing: Die Sprache von Forschung und Lehre

Vom 26. bis 27. Februar 2018 findet an der Akademie für politische Weiterbildung Tutzing die Tagung zum Thema "Die Sprache von Forschung und Lehre. Lenkung durch Konzepte der Ökonomie" in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Deutsch als Wissenschaftssprache e. V. und dem Zentrum für Europäische Bildung der Fakultät für Lehrerbildung der Universität Zagreb statt. Programm  »»

Zur Rechtslage für alte und neue Akkreditierungsverfahren

Zum 1. Januar 2018 laufende Akkreditierungsverfahren, d. h. für die Verträge, die davor geschlossen wurden, werden nach bisherigem Recht zu Ende geführt. Für diese wie für alle vor dem 1. Januar 2018 getroffenen Akkreditierungs-entscheidungen gilt für die gesamte Akkreditierungsperiode weiterhin das bisherige Recht. Dies schließt u. a. ein:

  • die Meldung von wesentlichen Änderungen von akkreditierten Studiengängen an die
    Agenturen und die dortige Behandlung der Angelegenheit,
  • die Ergänzung der Akkreditierung eines Kombinationsstudiengangs um weitere Teilstudiengänge.

Systemakkreditierung: Da allerdings nach neuer Rechtslage für die Beantragung einer Systemreakkreditierung der Nachweis einer Zwischenevaluation in der vorangegangenen Akkreditierungsperiode nicht mehr notwendig ist, entfällt diese auch für Systemakkreditierungen bisherigen Rechts.

Weitere Informationen finden Sie hier »»

Fulbright-Reisestipendien für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Mit Reisestipendien für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt die Fulbright-Kommission die Entstehung und Vertiefung der Kontakte zwischen deutschen und amerikanischen Hochschulen und Forschungsinstitutionen, die Einrichtung deutscher und amerikanischer Gastdozenturen und gemeinsamer Forschungsprojekte an den jeweils beteiligten Hochschulen.

Die Antragstellung ist ganzjährig möglich. Mehr erfahren Sie hier »»

Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen dürfe sich nicht allein über Firmenaufträge finanzieren, mahnt hlb-Vizepräsidentin Olga Rösch in den vdi-nachrichten

"Es gibt sie immer noch, die vielfach reproduzierte Vorstellung, die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen geschehe lediglich im Rahmen der Drittmittelfinanzierung, was angesichts der Ausrichtung auf praxisbezogene Forschungsthemen nur folgerichtig sei. Auf diese Weise kämen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ihrem Auftrag zur Durchführung der angewandten Forschung nach und eine staatlicherseits grundfinanzierte Forschung wäre gar nicht erforderlich", heißt es in ihrem Beitrag. Link zum Beitrag »»

Bundesverwaltungsgericht entschied am 21. September: Teilweise Konsumtion ist verfassungsgemäß

21. September 2017. Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 im Land Rheinland-Pfalz eingeführte teilweise Anrechnung des erhöhten Grundgehalts auf die Leistungsbezüge von Professoren ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. September 2017 entschieden. 

Rheinland-Pfalz hatte in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012 die Grundgehälter in der Besoldungsgruppe W 2 zum 1. Januar 2013 lediglich um 240 Euro erhöht und dabei einen konsumtionsfreien Sockelbetrag von 150 Euro vorgesehen. Damit wirkt sich die Konsumtion in Rheinland-Pfalz de facto lediglich in Höhe von 90 Euro monatlich brutto aus. So war es auch bei dem Kläger, einem Hochschullehrer der Besoldungsgruppe W 2 aus Rheinland-Pfalz, der dort nach seiner Berufung im Jahr 2009 Berufungsleistungsbezüge in Höhe von etwa 300 Euro bezog. Seine Klage war bereits im Jahr 2014 abgewiesen worden, ebenso seine darauffolgender Berufung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt beide Vorinstanzen bestätigt und die teilweise Anrechnung der pauschalen Besoldungserhöhung für verfassungsgemäß erklärt.

Weitere Informationen unter »»

Akkreditierung: Künftig nur noch alle acht Jahre

Bonn, September 2017. Die Wissenschaftsministerien haben ihre Arbeit am Entwurf der Musterrechtsverordnung für die Neuregelung der Akkreditierung fast beendet.

Demnach sollen die Akkreditierungszeiträume auf acht Jahre gestreckt werden. Die Agenturen sind künftig für die Begutachtung der formalen Kriterien zuständig. Ihr Bericht geht an Gutachter, die wiederum die fachlich-inhaltlichen Kriterien prüfen. Das erstellte Gutachten geht an den Akkreditierungsrat, der auf dieser Grundlage die eigentliche Akkreditierungsentscheidung trifft.

Weitere wesentliche Inhalte »»

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften

20. Juli 2017. Eine adäquate Finanzierung der F&E-Infrastruktur auch an den HAW, die Schaffung eines den Dienstaufgaben des HAW angemessenen akademischen Mittelbaus, die Reduktion des Lehrdeputats auf 12 SWS sowie die Aufhebung der Besoldungsdifferenzierung zwischen Universitäten und HAW stehen im Mittelpunkt der Forderungen, die der hlbHessen in einer Stellungnahme zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes einbrachte. Ein weiterer Fokus der Stellungnahme liegt bei Verbesserungen der Berufungssituation.

Bundestag beschließt neues Urheberrecht

Mit dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz) wird die schon lange überfällige Reform des Urheberrechts vollzogen. Das nun verabschiedete Gesetz tritt zum 1. März 2018 in Kraft.

Im Gegensatz zum Referentenentwurf sollen wissenschaftliche Einrichtungen
wie Hochschulen nur 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei in den digitalen Semesterapparaten nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen. Damit bleibt das Gesetz deutlich hinter dem Referentenentwurf zurück, der dafür noch bis zu 25 Prozent vorsah. Der hlb hat erhebliche Bedenken gegenüber einer starren Quantifizierung der Nutzungen von Werken und hatte daher in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass eine allgemeine Wissenschaftsschranke zu bevorzugen wäre.

Zu den Dokumenten des Deutschen Bundestags »»

Zur Stellungnahme des hlb »»

Interview mit hlb-Präsident Müller-Bromley zur DZHW-Studie und dem Bewerbermangel an FH in den vdi-nachrichten

"Den FH-Professoren fehlt es an Gestaltungsspielraum. Um Praktiker für die Wissenschaft zu gewinnen, braucht es neue Anreize, meint Nicolai Müller-Bromley, Chef des Hochschullehrerbundes."
Zum vollständigen Interview gelangen Sie hier »»

Interview des Vorsitzenden des Landesverbands Rheinland-Pfalz, Werner Müller-Geib, in der Zeitung “Rheinpfalz“

Berufsverband fordert eigentverantwortliches Promotionsrecht und warnt vor Nachwuchsmangel

Der Hochschullehrerbund Rheinland-Pfalz macht sich dafür stark, dass künftig auch die Hochschulen für angewandte Wissenschaften [...] eigenveranwortlich Doktortitel vergeben dürfen, betonte Landesvorsitzender Werner Müller-Geib im Gespräch mit der Tageszeitung RHEINPFALZ.

Zum vollständigen Interview »»

DZHW-Studie belegt schwierige Bewerberlage an FH – hlb fordert Bund-Länder-Programm zur Gewinnung von Professorinnen und Professoren an FH

Bonn, 2. Juni 2017. Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat die Bewerberlage bei der Berufung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen untersucht.

Zentrale Fragen dabei waren, inwiefern bei Berufungen an FH und HAW ein Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern besteht, welche Fächer in welchem Ausmaß von diesem Mangel betroffen sind sowie welche Gründe es für den Mangel gibt. Bundeswissenschaftsministerin Wanka spricht von einer „alarmierenden Bewerberlage“.

hlb im Gespräch mit Bundeswissenschaftsministerin Wanka

Am Vortag der Bundesdelegiertenversammlung des hlb, am 18. Mai 2017, trafen sich der Präsident des hlb, Professor Nicolai Müller-Bromley, hlb-Vizepräsident, Professor Jochen Struwe, und die stellvertretende Geschäftsführerin des hlb, Dr. Karla Neschke, mit der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung, Professor Johanna Wanka, in ihrem Büro in Berlin. Themen waren u. a. ein Programm zur Unterstützung der sich zunehmend schwierig gestaltenden Gewinnung von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen.

Gesetzentwurf zum Urheberrecht wurde mit deutlicher Verschlechterung gegenüber dem Referentenentwurf verabschiedet

Bonn, 21. April 2017. Die Bundesregierung hat am 12. April 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft beschlossen.

Im Gegensatz zum Referentenentwurf sollen wissenschaftliche Einrichtungen wie Hochschulen nur 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes genehmigungsfrei nutzen, vervielfältigen und zugänglich machen dürfen. In diesem Punkt bleibt der neue Gesetzesentwurf deutlich hinter dem Referentenentwurf zurück, der hierfür bis zu 25 Prozent vorsah.

Reform des Urheberrechtsgesetzes bleibt hinter den Möglichkeiten

März 2017. Weder die Pauschalvergütung für die Nutzungen kleiner Teile von Werken in der Lehre noch die wissenschaftsbasierte Entscheidung über den Umfang der Auszüge aus Publikationen sind mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes zu erwarten. Durch die Reform werden lediglich die bisher bestehenden Nutzungsmöglichkeiten leicht erweitert und gleichzeitig den Urhebern eine recht unscharf bezeichnete „angemessenen Vergütung“ zugesichert.

An etlichen Stellen des Entwurfs sieht der hlb Nachbesserungsbedarf und fordert eine konkretere Positionierung des Gesetzgebers.  In seiner Stellungnahme geht der hlb detailliert auf die Einzelregelungen ein.

Zur Pressemitteilung »»

hlb Berlin nimmt Stellung zur Änderung des Landeshochschulgesetzes

Februar 2017. Mit der Möglichkeit befristete Professuren zu schaffen, kann der Karriereweg zu einer Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule nicht verbessert werden. Für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ist es essenziell, dass die zu Berufenen Erfahrungen und Kontakte aus einer erfolgreichen Tätigkeit außerhalb der Hochschule mitbringen. ... Keiner gibt eine unbefristete Stelle in der Industrie für eine befristete Stelle an einer Hochschule auf.

Jahresrückblick 2016

Wieder einmal blicken wir auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Im Oktober erhielt als erste Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Deutschland die Hochschule Fulda für den Bereich Sozialwissenschaften das Promotionsrecht. Niemand hat sich so klar und so konsequent wie der hlb für ein eigenständiges Promotionsrecht von Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen eingesetzt. ...

Bis 30. September 2017 weiterhin pauschale Abgeltung der Ansprüche an VG Wort

Die angekündigte Arbeitsgruppe der drei Verhandlungspartner Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und VG Wort hat umgehend eine Zwischenlösung erarbeitet. Die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach §52a Urheberrechtsgesetz wird zunächst bis zum 30. September 2017 fortgeführt, heißt es in einem Schreiben des Wissenschaftsministeriums NRW an die Hochschulen des Landes vom 15. Dezember.

Weitere Details zur Übergangslösung finden Sie hier »»

Bis zum 30. September 2017 soll eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen implementiert werden.

Pressemeldung der Kultusministerkonferenz vom 23.12.2016 »»

Entwurf eines Akkreditierungsstaatsvertrags der KMK liegt vor

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat den Entwurf eines Staatsvertrages über die Organisation des gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen am 9. Dezember 2016 beschlossen.

Darin sind für die künftigen Akkreditierungsverfahren folgende Änderungen vorgesehen:

  • Nur der Akkreditierungsrat und nicht die Agenturen kann Studiengänge zulassen.
  • Im Akkreditierungsrat gibt es eine Professorenmehrheit und damit eine Gewährleistung der strukturellen Mehrheit der Wissenschaft bei fachlichen Fragen.
  • Verfahren zur Bewertung der formalen Zulassungskriterien werden getrennt von der Bewertung fachlich-inhaltlicher Kriterien. Dabei gehört die Berufsrelevanz zu den fachlichen Kriterien.
  • Vereinfachung der Zulassung von Agenturen als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen und die Öffnung für alternative Akkreditierungsinstrumente.

Der neue Vertrag der Bundesländer setzt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Februar 2016 (Az. 1 BvL 8/10) um. Das Gericht stellte die Akkreditierung als eine externe Qualitätssicherung der Hochschullehre selbst nicht in Frage. Es bemängelte jedoch die rechtliche Umsetzung, da die für die Akkreditierung wesentlichen Entscheidungen durch den Gesetzgeber selbst zu treffen sind. Diese Entscheidungen betreffen die Normierung inhaltlicher, verfahrens- und organisationsbezogener Anforderungen an die Akkreditierung sowie die wissenschaftsadäquate Zusammensetzung der Akteure im Akkreditierungsverfahren.

Das weitere Verfahren: Die KMK legt den Staatsvertrag der Ministerpräsidentenkonferenz zur Beschlussfassung und Unterzeichnung vor. Auf Grundlage dieses Staatsvertrags werden die Bundesländer eigene Rechtverordnungen erlassen. Dafür erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe eine Muster-Rechtsverordnung.

Risikofreier Wechsel von C nach W in NRW jetzt möglich! Zur Umfrage des hlbNRW

Risikofreier Wechsel von C nach W in NRW jetzt möglich!

Seit der Verabschiedung des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes im Land NRW Mitte 2016 besteht nun endlich grundsätzlich die vom hlbNRW seit langem geforderte Möglichkeit für die C 2-Kolleginnen und -Kollegen, in die W-Besoldung zu wechseln, ohne dabei Risiken in der Besoldung und Versorgung einzugehen. Es freut uns, dass die Arbeit des hlbNRW auf diese Weise sichtbar gewürdigt wird.

Um zu überprüfen, wie mit dieser Regelung seitens der Hochschulen umgegangen wird, führt der hlbNRW im Moment eine Umfrage durch.

Wenn Sie sich beteiligen möchten, finden Sie hier die Gelegenheit unter diesem Link »»

hlb kippt Hochschulgesetz Baden-Württemberg

Bonn, November 2016. Dem Hochschullehrerbund hlb ist es gelungen, die Stellung der Professorinnen und Professoren an den Hochschulen zu stärken und der Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit durch Hochschulleitungen entgegenzuwirken.

Das Urteil hat eine Signalwirkung auch für die Gesetzgebung in anderen Bundesländen.

Ein Mitglied des hlb-Baden-Württemberg hat mit Unterstützung des Landesverbands und der Bundesvereinigung erfolgreich gegen die organisatorischen Strukturen an den Hochschulen in Baden-Württemberg geklagt. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. November 2016 (AZ. 1 VB 16/15) der Auffassung des hlb Recht gegeben, dass die Regelungen zur Wahl und Abwahl der haupt- und der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder im Landeshochschulgesetz eine strukturelle Gefährdung der in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes und Artikel 20 Absatz 1 der Landesverfassung geschützten Wissenschaftsfreiheit darstellen.

hlb nimmt Stellung zur Amtsangemesenheit der C3-Besoldung

November 2016. Die Besoldung spiegelt  die Stellung der Professorinnen und Professoren im System des öffentlichen Dienstes nicht angemessen wider. Der hlb wurde vom Bundesverfassungericht zur Stellungnahme zum Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 17. März 2016 aufgefordert.

Neuer Rahmenvertrag für Verwendung von Schriftwerken für Lehre und Forschung liegt vor

Die Kultusministerkonferenz, der Bund und die Verwertungsgesellschaft WORT haben sich auf einen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a Urhebergesetz an staatlichen Hochschulen verständigt. Er wird ab 1. Januar 2017 gelten. Neu geregelt wird die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche für das öffentliche Zugänglichmachen von Schriftwerken für Lehre und Forschung. Die Hochschulen müssen ab dem 1. Januar 2017 dem Vertrag beitreten, um weiterhin von §52a UrhG Gebrauch machen zu können.

Landesverband Rheinland-Pfalz wählte neuen Vorstand

Nach seinem 16-jährigen Engagement beendete Prof. Dr. Klaus Zellner seine Arbeit im Vorstand des hlbRheinland-Pfalz. Zum neuen Vorsitzenden wurde Prof. Dr. Werner Müller-Geib (Katholische Hochschule Mainz) gewählt. Der rheinland-pfälzische Landesverband weist mit rund 380 Mitgliedern den zweithöchsten Organisationsgrad (41,1 Prozent) aller Landesverbände des Hochschullehrerbunds auf.

Khakzar tritt zum 1. August sein neues Amt als Sprecher der HRK-Mitgliedergruppe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulenan

Am 23. März wählte die Mitgliedergruppe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Professor Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, zu ihrem neuen Sprecher und damit auch zum Vizepräsidenten der HRK. Am 1. August 2016 trat er sein Amt an. Mit ihm sprach Dr. Karla Neschke, stv. Geschäftsführerin des Hochschullehrerbunds.

Der hlbHessen nimmt Stellung zur geplanten Besoldungsanpassung

23. Juni 2016. Der hlbHessen begrüßt es, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine zweite Nullrunde für die Besoldung der hessischen Beamten nach dem Jahr 2015 vom Tisch ist. Die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen geben sich große Mühe, den Nachweis zu erbringen, dass die geplante Besoldungsanpassung den dort genannten Kriterien genügen wird. Das ist erstaunlich, denn die Beamten des Landes erwarten von ihrem Dienstherrn selbstverständlich eine rechtskonforme Besoldungsanpassung.

Die Zukunft der Akkreditierung - Podiumsdiskussion zur Bundesdelegiertenversammlung 2016

Mai 2016. Der Hochschullehrerbund griff in der Auftaktveranstaltung zu seiner diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung auf.

Vertreter der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur und des Niedersächsischen Ministeriums diskutierten am 20. Mai 2016 in Hannover mit den Mitgliedern des hlb über die Konsequenzen des Beschlusses für das Akkreditierungssystem.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände schreibt Wettbewerb für Bildung aus

Berlin, 15. April 2016. Die Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA) schreibt gemeinsam mit der Deutschen Bahn und der
Deutschen Telekom den „Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung 2016“
aus. Gesucht werden zukunftsfähige Konzepte, mit denen die
Integration von Menschen mit Migrations- und/oder Fluchthintergrund
nachhaltig unterstützt und Vielfalt gefördert wird.
Bildungseinrichtungen können sich bis zum 15. August 2016 in einer von vier
Kategorien bewerben: frühkindliche Bildung, schulische Bildung, berufliche
Bildung oder hochschulische Bildung. Nähere Informationen finden Sie  im Flyer (PDF-Datei):

Nicolai Müller-Bromley im Deutschlandfunk am 30. März 2016: Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulenexzellent in der Anwendungsorientierung

30. März 2016. "Die deutsche Forschungslandschaft sei insgesamt sehr stark grundlagenorientiert", sagte Nicolai Müller-Bromley, Präsident des Verbands der Hochschullehrerinnen und -lehrer an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen, im Deutschlandfunk. Das sei gerade im weltweiten Kontext nicht richtig.

Vor allem die Anwendungsorientierung und der Transfer von Wissen in die Industrie seien Kernkompetenzen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen und wichtig für die Dynamik der Wirtschaft ...

Zum vollständigen Interview vom 30. März 2016 in der Sendung Campus & Karriere »

Bundesverfassungsgericht entschied am 17. Februar 2016 zur Akkreditierung von Studiengängen

Bonn, 23. März 2016. Das Bundesverfassungsgericht fordert den Landesgesetzgeber NRW in seiner aktuellen Entscheidung auf, spätestens bis zum 31. Dezember 2017 wesentliche Regeln der Akkreditierung wie zur Verfahrenseinleitung, zum Verfahren, zur Rechtsform der Entscheidungen der Agenturen und zu den Folgen bei fehlender Umsetzung von Auflagen der Agenturen sowie zum zeitlichen Abstand der Reakkreditierung festzulegen.

Die Entscheidung betrifft die Programmakkreditierung, aber ebenso die staatlichen Hochschulen. Pressemeldung des Bundesverfassunggerichts »»

hlb-Präsident Müller-Bromley verweist in den vdi-nachrichten darauf, dass anwendungsorientierte Forschung ebenso exzellenzfähig sei.

Präsident Nicolai Müller-Bromley zeigte sich enttäuscht über Ergebnis der Imboden-Kommission und verwies darauf, dass anwendungsorientierte Forschung ebenso exzellenzfähig sei.

Zum gesamten Artikel in den vdi-nachrichten »»

“Wieder nur Grundlagenforschung“ - hlb-Präsident Prof. Müller-Bromley zu den Ergebnissen der Imboden-Kommission

"Es ist .... enttäuschend, dass sie [die HAW] aus der Exzellenzinitiative vollständig ausgeblendet werden sollen", stellt Müller-Bromley im Interview mit den vdi-nachrichten fest. Zum Interview in den vdi-nachrichten ...

hlb-Präsident Müller-Bromley berichtet in der duz vom 18. Dezember 2015 über Karrierewege an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

Mit dem Thema „Karriereziele- und wege an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen“ befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrates. Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, Präsident des hlb, wurde im Januar 2015 als Experte von dieser Arbeitsgruppe angehört, die Anfang 2016 ihr Ergebnispapier vorlegen wird. Zum Artikel in der duz »»

hlb-Präsident Müller-Bromley äußert sich in der FAZ vom 12. Dezember 2015 über die Betreuung von Abschlussarbeiten an FH

"An Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ist die Betreuungsrelation bundesweit besser. ... Allerdings sehen wir auch hier die Entwicklung, dass durch die kürzeren Studiengänge durch Bachelor und Master jedes Jahr mehr Abschlussarbeiten geschrieben werden." wird Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley in der FAZ zitiert. Zum vollständigen Artikel »»

Aktuelles zu digitalen Semesterapparaten und veränderten Meldungen an die VG Wort: neuer Rahmenvertrag erst ab 1. Januar 2017

Bericht Zukunftswerkstatt des hlb 2015, 14. und 15. September, Ochsenfurt

Ochsenfurt, 14. und 15. September 2015

Ergebnisse: Aus Sicht der Teilnehmer lautet die Formel für eine Regelprofessur an einer Fachhochschule 12 SWS plus 1 Mitarbeiter. Nur wenn die Höhe der Lehrverpflichtung internationalen und wissenschaftlichen  Maßstäben entspricht und ein Mittelbau zur Verfügung steht, kann sich die Forschung an Fachhochschulen für Gesellschaft und Unternehmen voll entfalten.

Bericht als PDF-Dokument

Ablauf des Workshops

  1. Phase: Es wurde über Zukunftsszenarien und Arbeitsfelder nachgedacht, die aus Sicht der Professorinnen und Professoren für den Erfolg von Fachhochschulen relevant sind.
  2. Phase: Reflektion von idealen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Professur an Fachhochschulen vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen.
  3. Phase: Erarbeitung realistische Lösungsvorschläge für die erarbeiteten Aufgaben.

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Potenzial der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erschließen - Eine Initiative des hlbRP

Oktober 2015. Will Deutschland seinen Platz als eine der führenden Wirtschafts- und Wissenschaftsnationen und damit sein Wohlstandsniveau im globalen Wettbewerb halten, dann müssen bisher noch ungenutzte Potenziale erschlossen werden.

Ein vielversprechendes und bisher noch viel zu wenig genutztes Potenzial stellen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen dar.

Hochschullehrerbund hlb fordert die Beteiligung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen für angewandte Wissenschaften an der Exzellenzinitiative 2017

26. Oktober 2015. Aus Anlass der Diskussionen über die Ausgestaltung der Exzellenzinitiative ab 2017 kritisiert hlb-Präsident Nicolai Müller-Bromley Stimmen, die den Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen die Beteiligung durch eigene Anträge oder die Führerschaft in Verbünden verweigern wollen. 

Fachhochschulen waren bisher bei der Exzellenzinitiative nicht antragsberechtigt und damit von der weitreichendsten wissenschaftspolitischen Weichenstellung der vergangenen 40 Jahre ausgeschlossen. In der neuen Phase der Exzellenzinitiative müssen auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften antragsberechtigt sein, fordert Müller-Bromley.

Landesverband Baden-Württemberg: Verfassungbeschwerde gegen das neue Hochschulgesetz

August 2015. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen eine Grundrechtsverletzung aufgrund der wissenschaftsinadäquaten Organisation des Hochschulbetriebs, wie sie das neue Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom 1. April 2014 vorsieht.

Der bayerische Landesverband vhb nimmt Stellung zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes

August 2015. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung der Rechtsgrundlage für die optimale Einführung eines verbindlichen Studienorientierungsverfahrens könnte ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Studienabbrüche sein ...

Diskriminierung von Professuren im Angestelltenverhältnis an staatlichen FH

Juni 2015. Angestellte und verbeamtete Professorinnen und Professoren erfüllen die gleichen Einstellungsvoraussetzungen und nehmen die gleichen Aufgaben wahr. Daher dürfen aus einem Angestelltenverhältnis keine Nachteile gegenüber Beamten entstehen.

Hochschullehrerbund hlb weist auf die Fortsetzung ungleicher Wettbewerbsbedingungen mit der neuen BMBF-Initiative „FH-Impuls“ hin

Bonn, 19. Juni 2015. Zum Start der BMBF-Initiative „FH-Impuls“ kritisiert hlb-Präsident Nicolai Müller-Bromley, dass mit einem Budget von bis zu 12,5 Millionen Euro pro Jahr zum Ausbau von Forschungsschwerpunkten mit hohen Anwendungsbezug und mit der Deckelung auf nur zehn Hochschulen die diskriminierende Behandlung von Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen fortgesetzt wird.

Die heute gestartete Initiative „Starke Fachhochschulen – Impuls für die Region (FH-Impuls)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll vorhandene regionale Forschungsschwerpunkte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen mit hohem Transferpotenzial fördern und deren Kooperationen mit regionalen Unternehmen nachhaltig ankurbeln.

Podiumsdiskussion zu DLV 2015: Landesregierung verspricht nachhaltige Entwicklung für sächsische Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen

29. Mai 2015. Staatssekretär Uwe Gaul vom Sächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte zur öffentlichen Auftaktveranstaltung der Bundesdelegiertenversammlung 2015 des Hochschullehrerbunds in Leipzig unterstrichen, der Freistaat Sachsen wolle die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen bei ihrer Profilbildung ebenso wie bei ihren Aufgaben in der Lehre und Forschung künftig langfristiger unterstützen.

So sieht der aktuelle Koalitionsvertrag einen Ausbau der Masterstudiengänge vor und die Beendung der Stellenkürzungen an Hochschulen ab 2017.

Sachsen braucht einen stabilen Bildungszugang in der Fläche - Ankündigung der Podiumsdiskussion zur Bundesdelegiertenversammlung 2015 in Leipzig

20. Mai 2015. Der Hochschullehrerbund hlb veranstaltet am 29. Mai in Leipzig eine Podiumsdiskussion zum Thema „Profilbildung an Hochschulen in Sachsen“ mit Uwe Gaul, Staatssekretär im sächsischen Wissenschaftsministerium, Gesine Grande, Rektorin der HTWK Leipzig, dem Präsidenten des hlb und dem sächsischen Landesvorsitzenden des hlb.

Die Hochschulen in Sachsen hatten in den vergangenen Jahren massive Stellenkürzungen zu verkraften. Für die Hochschulen in schwachen Regionen ist das ein doppeltes Problem, da damit die Schließung von Fachbereichen oder gar der Wegfall von Fachdisziplinen verbunden war. Aber Sachsen braucht ein Bildungsangebot in der Fläche für
alle nachgefragten Fächer. 

Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Hochschulgesetzes in Hessen

Februar 2015. Der hlbHessen begrüßt die Verankerung eines eigenständigen Promotionsrechts für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen im Hessischen Hochschulgesetz.

29.06.2014 Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes Artikel 91b

hier: Beteiligung nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsame Geschäftsordung der Bundesministerien

Der Hochschullehrerbund hlb Bundesvereinigung e. V. begrüßt, dass die unglückliche Änderung der Gemeinschaftsaufgaben in Art. 91a und 91b GG durch die Föderalismusreform Teil 1 des Jahres 2006 mit dem vorgelegten Gesetzentwurf revidiert werden soll.

21.05.2014 Hochschullehrerbund Bremen - Zum Entwurf des Wissenschaftsplans in Bremen

Bremen, Bremerhaven, 21. Mai 2014. Die Hochschulen im Land Bremen leisten gute Arbeit - leiden aber seit Jahren unter einer extremen Unterfinanzierung. In den kommenden Jahren werden die Aufgaben für die Hochschulen umfangreicher, vielfältiger und schwieriger. So muss in der Lehre einer immer differenzierter [..]

16.05.2014 hlb-Diskussionrunde zum Promotionsrecht für FH zeigte fragwürdigen Umgang von Universitäten mit der kooperativen Promotion

Bonn, Mai 2014. Die Auftaktveranstaltung der Bundesdelegiertenversammlung des Hochschullehrerbunds hlb am 16. Mai 2014 widmete sich dem Thema "Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen?". Der hlb unterstützt Bestrebungen verschiedener Länder für ein eigenständiges Promotionsrecht der Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen. Das Wissenschaftsministerium in NRW tendiert zum Festhalten am Promotionsprivileg der Universitäten, plädiert jedoch für eine Verbesserung der Promotionsmöglichkeiten für Fachhochschulabsolventen, insbesondere im Rahmen kooperativer Promotionen.

12.04.2014 Novelle des Hochschulgesetzes auf dem Prüfstand - Diskussion des hlbNRW

„Entfaltung von Potenzialen oder Bürokratisierung der Hochschulen in NRW“ war das Thema einer Podiumsdiskussion des hlbNRW mit Vertretern aus Politik und von Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen. Im Fokus standen auch die Folgen des aktuellen Hochschulfreiheitsgesetzes. Am 12. April diskutierten an der Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Köln der zuständige Abteilungsleiter im Wissenschaftsministerium NRW, Dr. Thomas Grünewald, der Sprecher des Wissenschaftsausschusses, Dr. Stefan Berger (CDU), der ehemalige Präsident der Hochschule für angewandte Wissenschaften/Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Joachim Metzner, Ex-Staatssekretär Dr. Wolfgang Lieb sowie der Präsident des Hochschullehrerbunds Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Thomas Stelzer-Rothe über das geplante Hochschulzukunftsgesetz.

29.01.2014 hlb-Image-Faltblatt mit Informationen zu den Zielen und Dienstleistungen des hlb erschienen

Bestellungen richten Sie bitte an Dr. Karla Neschke,
Kontakt: karla.neschke@hlb.de

PDF-Dokument >>

8.01.2014 Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen ist überfällig

Der Präsident des Hochschullehrerbunds hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, begrüßt den Vorstoß von Wissenschaftsministerin Waltraud Wende, das Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Schleswig-Holstein einzuführen.

21.11.2013 Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen: Wichtiges Signal aus Schleswig-Holstein

KIEL. Der Hochschullehrerbund Schleswig-Holstein (hlb) begrüßt das von Wissenschaftsministerin Prof. Wende geplante eigenständige Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen.

19.06.2013 Ministerium in Hessen legt Entwurf für Änderung der Lehrverpflichtungsverordnung vor.

Stellungnahme des hlbHessen zum Entwurf einer Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung)