Rechtsschutz

Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nehmen die den Hochschulen obliegenden Aufgaben in Wissenschaft, Kunst, Forschung und Lehre wahr. Dabei kommt es nicht zuletzt vor dem Hintergrund von Sparmaßnahmen zu Personalknappheit, unzureichender Sachmittelausstattung und schlechten Arbeitsbedingungen, die nicht selten zum Konflikt mit dem Dienstherrn oder Arbeitgeber führen.

Der Hochschullehrerbund hlb berät und begleitet seine Mitglieder in solchen Fällen. Er prüft die Sach- und Rechtslage, um die Erfolgsaussichten eines rechtlichen Vorgehens und einer gerichtlichen Durchsetzung abzusichern. Jahrelange Erfahrungen bei der Beratung der Mitglieder haben gezeigt, dass weitere Konflikte vorprogrammiert sind, wenn die Sach- und Rechtslage falsch eingeschätzt wird.

Ein Rechtsschutzantrag ist erst ab einem Klageverfahren erforderlich.

Eine eventuelle Kostenerstattung anfallender Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren - unter Leistung eines Eigenanteils von 250 Euro je Instanz nach § 5 Abs. 3 der Rechtsschutzsatzung des hlb - ist nur mit einem Rechtsschutzantrag möglich. Darüber hinaus muss im Vorfeld ein Beratungsgespräch mit dem hlb stattgefunden haben.

Die Rechtsdienstleistungen für hlb-Mitglieder, wie

  • Rechtsberatung,
  • Rechtsbeistand (z. B. Widerspruchsverfahren)
  • Vertretung vor Gericht

sind in der Rechtsschutzsatzung (PDF-Dokument »») geregelt.

In der Satzung wird z. B. geregelt (Auszug), dass

  • private Rechtsschutzversicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind,
  • nur Verfahren unterstützt werden können, die hinreichende Aussicht auf Erfolg haben oder
  • eine grundsätzliche Rechtsfrage betreffen, deren Klärung im besonderen Interesse aller Mitglieder  des hlb liegt.

Bitte vereinbaren Sie für diese Leistungen einen telefonischen Beratungstermin über unser Sekretariat, Tel.: 0228 555256-0.

Bevor Sie den Rechtsschutzantrag herunterladen können, bestätigen Sie bitte,
dass Sie vom hlb telefonisch beraten wurden: